Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft in Glasfaser-Prozess
Der Prozess rund um den getöteten Vorarbeiter einer Glasfasermonteur-Gruppe neigt sich langsam dem Ende zu. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen für das Strafmaß vorgebracht. Die Verteidigung soll sich am Freitag äußern.
Im Prozess gegen vier Syrer, die im März vergangenen Jahres in Schmelz ihren Vorarbeiter getötet haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen gefordert.
Für drei der Beschuldigten beantragte sie auch, die besondere Schwere der Schuld zu erkennen. Dies würde bedeuten dass die drei im Falle einer Verurteilung nicht – wie bei lebenslänglich sonst üblich – bereits nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden können.
Heimtückisch und aus Habgier getötet
In ihrem mehr als dreistündigen Plädoyer sah es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass die Angeklagten heimtückisch und aus Habgier getötet haben.
Neben "monetären" Gründen wie ausstehenden Lohnzahlungen sei es bei der Tat auch um die Wiederherstellung der Familienehre gegangen. Das Opfer habe sexuelle Beziehungen zu den Frauen von zwei der Angeklagten gehabt. Darüber soll sich das Opfer in sozialen Medien lustig gemacht haben.
Verteidigung sieht keinen Tötungsvorsatz
Der Prozess wird am Freitag mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Sie werden vermutlich auf Körperverletzung mit Todesfolge plädieren und zeitlich befristete Freiheitsstrafen beantragen. Es habe keinen Tötungsvorsatz gegeben.
Es sei vielmehr um eine Art Abreibung gegangen, die aus dem Ruder gelaufen sei. Das Urteil soll dann am übernächsten Prozesstag verkündet werden.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 30.01.2025 berichtet.