Neunkircher Bauaufsicht weist Hauseigentümer auf Mängel hin
Die Untere Bauaufsicht der Stadt Neunkirchen kontrolliert zurzeit verstärkt Gebäude in der Stadt auf bauliche Mängel. Werden etwa Defekte an Lichtschächten oder lose Fassadenteile festgestellt, müssen die Hauseigentümer sich darum kümmern. Sonst drohen ihnen gewaltige Kosten.
Kaputte Abdeckungen an Lichtschächten, lose Dach- oder Fassadenteile, undichte Dachrinnen – die Liste der Mängel, die die Untere Bauaufsicht der Kreisstadt Neunkirchen an Gebäuden in der Stadt registriert, ist lang. In Schnitt fallen jeden Monat zwei Häuser durch baurechtliche Mängel auf, teilte die Stadt auf SR-Nachfrage mit.
Hauseigentümer haben acht Tage Zeit zu reagieren
Aus diesem Grund ist die Bauaufsicht derzeit verstärkt unterwegs und weist Hauseigentümer bei Bedarf auf die mangelnde Instandsetzung ihrer Gebäude hin – auch was den Brandschutz anbelangt.
Fällt ein Haus auf, wird der betroffene Eigentümer schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beheben. Dafür bleiben ihm acht Tage Zeit – trotz Ferien oder Urlaub. "Die Gefahrenstellen müssen kurzfristig beseitigt werden", heißt es dazu bei der Stadt. "In den meisten Fällen wird eine Zwischenlösung durch entsprechende Absperrungen notwendig, die auch durch die Stadt eingerichtet werden kann, auf Kosten des Verursachers."
Wer nicht handelt, muss zahlen
Lässt der Hauseigentümer die Frist verstreichen, droht ihm ein Verwaltungsverfahren – mit den dazugehörigen Kosten. Außerdem kann eine gebührenpflichtige "Mängelbeseitigungsanordnung unter Androhung der Ersatzvornahme oder eines Zwangsgeldes von mindestens 1000 Euro" erlassen werden.
Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 24.07.2024 berichtet.