Weniger Klassenarbeiten und mehr KI für Saar-Schüler
Schülerinnen und Schüler im Saarland müssen seit diesem Schuljahr weniger Leistungsnachweise wie Prüfungen oder Klassenarbeiten erbringen. Das hat Bildungsministerin Streichert-Clivot (SPD) mitgeteilt. Grundlage ist ein neuer Leistungsbewertungserlass, der für Prüfungen auch etwa die Nutzung von KI-basierten Anwendungen ermöglicht.
Das saarländische Bildungsministerium hat zum zweiten Mal nach 2016 den Erlass zur Bewertung von Schülerleistungen an saarländischen Schulen überarbeitet. Die neuen Vorgaben, die zum Schuljahr 2024/25 in Kraft getreten sind, sollen Antworten auf ein sich veränderndes Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler gegeben, teilte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) in der Landespressekonferenz mit.
KI bei Prüfungen möglich
Die neuen Bestimmungen sollen vor allem auf die Herausforderungen einer dynamischen Digitalisierung reagieren, so die Ministerin. Junge Menschen müssten lernen, digitale Werkzeuge kompetent zu nutzen, etwa KI-basierte Anwendungen. Dies sei auch für die Berufsvorbereitung wichtig.
Nach den neuen Vorgaben muss darum in jedem schriftlichen Fach mindestens einmal im Schuljahr ein Leistungsnachweis in Form einer „Medien- und materialgestützten Arbeit“ angefertigt werden. Dabei können beispielsweise digitale Nachschlagewerke, digitale Geräte mit Internetzugang, Programme zur Textverarbeitung, Zeichensoftware oder KI-basierte Anwendungen genutzt werden.
Was genau an Medien, Materialien oder Werkzeugen für die entsprechende Arbeit genutzt werden soll, muss die jeweilige Lehrkraft entscheiden. Unter anderem daran entzündet sich die Kritik des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (SLLV). Dessen Vorsitzende beklagt, dass die Schulen kurz vor den Sommerferien von dem Erlass überrumpelt worden seien. Es gebe noch Unsicherheiten und offene Fragen.
Ein Leistungsnachweis weniger
Klar ist hingegen, dass sich der Prüfungsstress für Schülerinnen und Schüler reduzieren soll. Sie müssen in Deutsch, Mathe und den Fremdsprachen in den Klassenstufen 5 bis 10 nur noch vier statt fünf große Leistungsnachweise (GLN) pro Schuljahr erbringen. Die Anzahl wurde auch deswegen reduziert, weil es Beschwerden über die Prüfungsdichte gab.
Mit dem Erlass sollen laut Bildungsministerium außerdem neue Prüfungsformate an beruflichen Schulen ermöglicht werden. Dabei sollen bei praktischem Arbeiten mit Materialen und Werkzeugen stärker prozess- und produktbezogene Bewertungen erfolgen können.
Ein Thema in der "Region am Nachmittag" am 10.09.2024 auf SR 3 Saarlandwelle.