Saar-Justiz reagiert auf SR-Recherche
Nach der Berichterstattung über einen fragwürdigen IT-Dienstleister zieht die saarländische Justiz erste Konsequenzen. SR-Recherchen hatten Unregelmäßigkeiten im Privatkundengeschäft des saarländischen Anbieters aufgedeckt. Gleichzeitig hatte dieser häufiger für Ermittlungsbehörden gearbeitet.
Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft darf „ab sofort“ den IT-Dienstleister nur noch nach Rücksprache mit der Behördenleitung beauftragen. Eine entsprechende Verfügung habe der Leitende Oberstaatsanwalt noch am Veröffentlichungstag der SR-Recherche veranlasst, teilte das saarländische Justizministerium jetzt mit.
Handy aufbereitet
Im vergangenen Jahr hatte der IT-Betrieb für die Saarbrücker Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein Mobiltelefon, das den Angaben zufolge für längere Zeit im Wasser gelegen hatte, aufbereitet, damit die Ermittler Daten auslesen konnten. Gleichzeitig hatte dieselbe Staatsanwaltschaft gegen den Inhaber des Betriebs in mehreren Verfahren ermittelt, wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dessen Privatkundengeschäft.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt darauf verwiesen, dass die Beauftragung nicht zu beanstanden sei, weil der Mann nicht rechtskräftig verurteilt sei.
Daten auf defekten Geräten
Der betreffende Betrieb ist ein Spezialist für die Rettung von Daten, etwa von kaputten Smartphones. Privatkunden beispielsweise können ihre Geräte zur Reparatur oder zur Datenrettung einschicken.
SR-Recherchen hatten zuletzt Unregelmäßigkeiten im Privatkunden-Bereich des Anbieters offengelegt. Schon mehrfach hatte es auch Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs im Zusammenhang mit dessen Privatkundengeschäft gegeben. Es ging um Vorwürfe des Betrugs, der Unterschlagung und der Sachbeschädigung.
Die Ermittlungsverfahren wurden bisher alle eingestellt, mangels hinreichendem Tatverdacht. Ein Gerichtsverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Anbieter hatte auf SR-Anfrage die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Ermittler als Kunden
Gleichzeitig haben Strafverfolgungsbehörden bis hoch zum Bundeskriminalamt den Dienstleister in Anspruch genommen. Für sie hatte dieser etwa im Rahmen von Ermittlungsverfahren defekte Smartphones aufbereitet.
Die meisten Behörden hatten auf SR-Anfrage mitgeteilt, von den eingestellten Ermittlungsverfahren nichts gewusst zu haben. Einzige Ausnahme: die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die selbst gegen den Inhaber ermittelt hatte und gleichzeitig diesem den Auftrag erteilt hatte.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 11.03.2025 berichtet.