Nicht abgenommene Kaminöfen lösen Brand in Rohrbach aus
Die Feuerwehr hat am Samstag in St. Ingbert-Rohrbach einen Kaminbrand gelöscht. Die Eigentümer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung.
Am Ende ging es glimpflich aus: Den Kaminbrand, der am Samstagmittag in einem Einfamilienhaus im St. Ingberter Stadtteil Rohrbach ausgebrochen ist, konnte die Feuerwehr schnell unter Kontrolle bringen und so verhindern, dass er sich auf den Dachstuhl ausbreitete. Verletzt wurde niemand.
Für die Besitzer wird der Brand aber möglicherweise noch ein Nachspiel haben. Denn wie die Polizei mitteilte, waren wohl zwei nicht abgenommene Kaminöfen für den Brand verantwortlich. Sie dürfen vorerst nicht mehr weiter benutzt werden. Zudem hat die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet.
Abnahme von Feuerstätten jeglicher Art ist Pflicht
Generell dürfen Feuerstätten laut Landesbauordnung (§41) erst in Betrieb genommen werden, wenn der zuständige Schornsteinfeger sie abgenommen hat. Dabei geht es nicht nur um die Brandgefahr. Auch die Abgase müssen sicher abgeleitet werden.