Durchsuchungen bei Ex-HWK-Präsident teilweise rechtswidrig
Die Durchsuchungen der Privat- und Büroräume des früheren Handwerkskammer-Präsidenten Wegner waren teilweise rechtswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Eingriffe seien in mancher Hinsicht nicht verhältnismäßig gewesen und hätten gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen.
Im Kern ging es bei Bernd Wegners Klage um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Staatsanwaltschaft hatte bei den Durchsuchungen vor zwei Jahren große Mengen an Beweismitteln aus der Wohnung und dem Büro Wegners mit Lkws abtransportieren lassen.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft für einen derart großen Eingriff in die Grundrechte sei allerdings nicht ausreichend gewesen, so der saarländische Verfassungsgerichtshof in seinem am Dienstag gefällten Urteil.
Die Maßnahmen hätten gegen Wegners Persönlichkeitsrechte verstoßen. In der Folge können Beweismittel, darunter Akten, Computer, Mails und Terminkalender, letztlich nicht gerichtlich genutzt werden. Für die Staatsanwaltschaft ein herber Rückschlag.
Wegner will bei Aufklärung der Vorwürfe helfen
Der ehemalige Präsident des Handwerkskammer, Bernd Wegner, zeigte sich erleichtert. Ein erster Schritt sei nun gegangen. Er hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Nun wolle er sich mit seinen Anwälten und der Staatsanwaltschaft zusammensetzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Er sei weiterhin an einer Aufklärung der Vorwürfe interessiert.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken sieht nach der teilweise erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des EX-HWK-Chefs jedoch keine Auswirkungen für die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Untreue-Vorwürfen. Das teilte die Behörde auf SR-Anfrage mit. Wegner wird unter anderem die Überschreitung von Bewirtungskosten vorgeworfen.
Einen Zeitpunkt für den Abschluss der Ermittlungen gegen Wegner sowie ehemalige HWK-Spitzen konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht nennen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 02.07.2024 berichtet.
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