Hilfe für Flüchtlinge: Jobsuche
Als Flüchtling eine Arbeit zu finden, ist gar nicht so einfach. Neben Schwierigkeiten mit der Sprache gibt es auch einige rechtliche Hürden. Der Saarländische Rundfunk will dabei helfen: Wie wird eine Arbeitserlaubnis beantragt und wie kann die Arbeitsagentur bei der Jobsuche helfen.
Der Aufenthaltsstatus spielt eine große Rolle: Anerkannte Flüchtlinge können ohne Einschränkung direkt mit der Jobsuche beginnen. Bei wem der Aufenthaltsstatus noch unklar ist oder nur geduldet wird, darf erst drei Monate, nachdem er den Asylantrag gestellt hat, mit der Jobsuche anfangen.
Wer einen Job gefunden hat, braucht noch die Arbeitsgenehmigung der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde prüft auch, ob ein Deutscher für den Arbeitsplatz zur Verfügung stünde – das nennt man Vorrangprüfung. Diese Vorrangprüfung entfällt, wenn man länger als 15 Monate in Deutschland ist, ein Praktikum, Studium oder eine Ausbildung machen möchte.
Es gibt zwei Stellen, die bei der Jobsuche helfen und beraten: das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ob, von welcher Stelle man wieviel Geld zum Leben bekommt. Daher sollten Flüchtlinge vorher beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit anrufen und nachfragen. Dann kann man auch gleich einen Termin für ein Beratungsgespräch ausmachen. Grundsätzlich ist es hilfreich, mit einem Dolmetscher oder Sprachmittler zum Jobcenter oder zur Bundesagentur für Arbeit zu gehen.
Auch in der Landesaufnahmestelle in Lebach findet schon eine Beratung statt, in der Clearingstelle. Hier erfahren Flüchtlinge alles über Voraussetzungen, die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aus der Heimat und welche Fähigkeiten besonders gesucht werden in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Berufe wie Softwareentwickler, Krankenpfleger oder Ingenieur.
Wer Nachweise zu Schul-, Uni-, oder Berufsabschlüssen hat, kann sich diese Abschlüsse anerkennen lassen. Dabei hilft eine zentrale Anlaufstelle, die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ). Bei einigen Berufen ist es nicht notwendig, sich die Abschlüsse anerkennen zu lassen. Auch hier berät die SEAQ. Wer keine Zeugnisse mehr hat, soll in Zukunft seine Kenntnisse in Betrieben testen lassen können.
Video: Guide for Refugees vom Bayerischen Rundfunk