Rettungsdienste rüsten sich für Silvester

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Was ist erlaubt?

  30.12.2024 | 10:47 Uhr

An Silvester und Neujahr wird der Himmel im Saarland wieder in bunten Farben erstrahlen. Denn ein Böllerverbot gibt es in den saarländischen Städten nicht. Worauf man dennoch achten sollte.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, Silvester und Neujahr stehen vor der Tür. Viele feiern den Jahreswechsel mit einem bunten Feuerwerk. Welche Regeln sind dabei zu beachten?

Video [aktueller bericht, 30.12.2024, Länge: 3:22 Min.]
Einsatzkräfte bereiten sich auf Silvester vor


Wann darf ich Feuerwerk zünden?

Generell darf Feuerwerk der Kategorie F2 wie Raketen, Böller oder Batterien nach Angaben des saarländischen Verbraucherschutzministeriums nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Laut Sprengstoffgesetz §23 muss man dafür mindestens 18 Jahre alt sein.

Damit das Feuerwerk zum Jahreswechsel sicher ist
Audio [SR 3, Interview: Simin Sadeghi, 30.12.2024, Länge: 04:14 Min.]
Damit das Feuerwerk zum Jahreswechsel sicher ist


Wo darf ich Feuerwerk zünden?

In mehreren deutschen Städten gibt es Bereiche, in denen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. In Trier gibt es laut einem Bericht des SWR etwa eine Böllerverbotszone im Bereich der Altstadt.

In den saarländischen Städten gibt es nach einer SR-Umfrage hingegen keine besonderen Einschränkungen für Privatpersonen. Es gelten hier nur die bundesweiten Regeln.

Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden. Zudem ist privates Feuerwerk an besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen - wie zum Beispiel Scheunen - verboten. Die Stadt Merzig verweist zudem darauf, dass auch von Bahnanlagen, Autobahnen und viel befahrenen Straßen Abstand gehalten werden sollte.

Zentrale Feuerwerke sind in den saarländischen Städten in diesem Jahr nicht geplant.


Wie bleibt der Feuerwerksspaß sicher?

Damit das bunte Feuerwerkstreiben nicht zur Gefahr wird, sollte man auf die eigene Sicherheit achten. Das Verbraucherschutzministerium rät, Feuerwerk nur von den Gästen zünden zu lassen, "die einen klaren Kopf behalten haben".

Böller, die nicht explodierten, dürften zudem kein zweites Mal angezündet werden. Man sollte den Feuerwerkskörper stattdessen rund 15 Minuten liegen lassen und dann mit Wasser entschärfen.

Nur draußen zünden

"Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen dürfen nur im Freien abgebrannt werden." Dabei sollte man den Sicherheitsabstand, der in der Gebrauchsanweisung angegeben ist, genau beachten. Das gilt auch für Batterien. Balkone seien zum Abbrennen von Feuerwerk nicht geeignet "wegen der Enge, meist hoher Personendichte und der Gefahr des Funkenfluges".

Feuerwerkskörper sollten zudem nie in der Hand gehalten und nicht in Richtung anderer Personen geworfen werden. Wichtig sei zudem, dass die Raketen senkrecht aufsteigen könnten und Feuerwerksbatterien gerade stehen.

112 hilft im Notfall

Das Verbraucherschutzministerium warnt davor, Feuerwerk in der Kleidung, etwa in den Hosentaschen, zu transportieren oder aufzubewahren. Um das eigene Haus oder die Wohnung zu schützen, sollte man zudem darauf achten, Fenster und Türen zu schließen.

Wenn es trotzdem zu einem Unfall oder Brand kommt, sollte man den Notruf unter der Rufnummer 112 wählen.


Was ist mit dem Müll?

Ist die Feier und das Feuerwerk vorbei, bleibt meist viel Müll zurück. Die Städte verweisen darauf, dass er von denjenigen entsorgt werden muss, die das Feuerwerk gezündet haben. Kümmern sie sich nicht, ist nach Angaben der Stadt Saarbrücken der Grundstückseigentümer zuständig.

Wer den Abfall nicht entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Stadt Merzig sind dann etwa mindestens 50 Euro fällig. In der Stadt Saarbrücken sind es 50 bis 250 Euro. Die Stadt Neunkirchen verweist darauf, dass es oft schwierig sei, den Verursacher nachträglich zu ermitteln. "Die Kosten für die Entsorgung gehen dann zu Lasten der Allgemeinheit."


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