Bischof-Stein-Platz in Trier soll ab Mittwoch "Platz der Menschenwürde" heißen
Eigentlich hätte der Bischof-Stein-Platz in Trier schon Mitte Juli offiziell umbenannt werden sollen. Doch die Umbenennung wurde kurzfristig abgesagt – weil rechtliche Schritte dagegen eingeleitet worden waren. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hat, die Umbenennung zu verhindern.
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in "Platz der Menschenwürde" abgelehnt. Geklagt hatte ein Mitglied des Trierer Stadtrates gegen den Stadtrat und den Oberbürgermeister. Seiner Ansicht nach waren verschiedene Schritte in dem Verfahren zur Umbenennung rechtswidrig.
Das Gericht teilte nun mit, dass der Antrag unzulässig sei. Es führte weiter aus, dass in dem Verfahren zur Umbenennung und durch die Umbenennung keine "organschaftlichen Rechte" des Stadtratsmitglieds verletzt worden seien. Der Kläger habe daher keinen Anspruch darauf, die Umbenennung zu verhindern.
Neue Schilder sollen am Mittwoch angebracht werden
Die Stadt Trier will nun am Mittwoch die neuen Schilder anbringen, wie der Sprecher der Stadt auf Anfrage mitteilte. "Die Beschilderung wird jetzt umgehend aufgehängt, um damit dem dringenden Wunsch der Opfer-Vereinigung so schnell wie möglich zu erfüllen."
Der Name Bischof-Stein-Platz soll im Zuge der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Trier geändert werden. Eine Studie belegt, dass der damalige Bischof Stein von Missbrauch an Kindern wusste und Täter schützte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Ursprünglich hätten die Straßenschilder des Platzes Mitte Juli getauscht werden sollen. Aufgrund der Klage setzte die Stadt Trier diesen Schritt zunächst jedoch aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 01.08.2023 berichtet.