Saar-Rechtsanwalt zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Weil er während der Corona-Pandemie für seine Mandanten ohne hinreichende Prüfung Corona-Soforthilfen beantragt und einen Teil des Geldes eingesteckt hatte, ist ein Rechtsanwalt zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er selbst will nicht zu seinem eigenen Vorteil gehandelt haben.
Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei im Regionalverband Saarbrücken ist wegen Subventionsbetrugs in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken setzte die Strafe zur Bewährung aus und ordnete zugleich die Einziehung von 72.000 Euro an.
Keine Belege für Liquiditätsengpässe
Dabei handelt es sich um Corona-Soforthilfen, die der Anwalt für seine Mandanten beauftragt hatte und die zunächst auf seinem Kanzleikonto gelandet waren. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige die Anträge seiner Mandanten auf Corona-Hilfen nicht ausreichend geprüft hatte.
So seien bei ihm – auch bei der Großrazzia im September vergangenen Jahres – keinerlei Notizen oder Belege für die angeblichen Liquiditätsengpässe der Antragsteller zu finden gewesen. Für seine Tätigkeit hatte der Anwalt seinen Mandanten jeweils zehn Prozent der erhaltenen Corona-Hilfen in Rechnung gestellt.
Kein Berufsverbot
Er sei, so das Landgericht in seiner Begründung, mitten in einer gesellschaftlichen Notlage seiner Pflicht als Teil der Rechtspflege nicht nachgekommen. Auffällig sei zudem, dass immer nur glatte Summen zwischen 5000 und 9000 Euro beantragt worden seien.
Das ganz große Geld hatte der Angeklagte, dessen Kanzlei im Tatzeitraum nach eigenen Angaben gut gelaufen war, zwar nicht gemacht. Aber jeweils ein paar Hundert Euro für das Eintragen von ein paar Zahlen stellten für die Richter durchaus ein Motiv dar. Von der Verhängung eines Berufsverbots sah das Gericht ab.
Verfahren gegen Antragsteller eingestellt
In seinem letzten Wort erklärte der Jurist, er habe seinen Mandanten lediglich helfen wollen. Wenn er etwas falsch gemacht haben sollte, dann sei das nicht bewusst und schon gar nicht zu seinem eigenen Vorteil geschehen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und prüft Rechtsmittel. Sie wird vermutlich in Revision gehen.
Die Verfahren gegen die anderen Antragsteller, darunter unter anderem Imbissbudenbesitzer, Betreiber von Kosmetikstudios und Gaststätten, wurden laut Staatsanwaltschaft eingestellt. Ihnen sei nicht nachzuweisen gewesen, dass sie gegenüber ihrem Anwalt bewusst falsche Angaben gemacht hatten, um zu Unrecht Corona-Hilfen zu kassieren.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Hörfunk vom 08.07.2024 berichtet.