Korrekturen des SR

Trotz größter Sorgfalt und Anstrengungen passieren auch uns Fehler. Das bitten wir zu entschuldigen. Wir machen auf Fehler dort transparent aufmerksam, wo sie passiert sind – also direkt unter den Online-Beiträgen und als „Hinweis der Redaktion“ gekennzeichnet. Auf dieser Übersicht hier listen wir noch einmal die Beiträge auf, in denen Korrekturen vorgenommen wurden. Die Korrekturen werden für die Zeit der Verweildauer der Artikel chronologisch aufgeführt. Buchstabendreher, Tippfehler und Versprecher werden hier allerdings nicht berücksichtigt.

Steag will Kohlekraftwerke im Saarland hochfahren

23.08.2022, 07:18 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es, die Kohlevorräte am Kraftwerk Fenne reichten nicht für eine Produktion aus. Richtig ist, dass die Vorräte am Standort Bexbach noch nicht ausreichend sind. Auch bezog sich die Gesamtleistung von 2,3 Gigawatt nicht allein auf die Kraftwerke im Saarland, sondern beinhaltet auch das Kraftwerk Bergkamen. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.

Was tun gegen Maden in der Biotonne?

19.08.2022, 08:38 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, dass Wurst- und Fleischabfälle sowie gekochte Speisereste nicht in der Biotonne entsorgt werden dürften. Korrekt ist jedoch, dass diese Abfälle sowohl in die Bio- als auch in die Restmülltonne dürfen, abhängig davon, welche als nächstes geleert wird. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Nachweis über Masernimpfung verpflichtend

02.08.2022, 09:26 Uhr

Hinweis der Redaktion: Die Masernimpfpflicht gilt nicht erst für Kinder ab zwei Jahren, sondern ab einem Jahr. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Neunkircher Altenheim wegen Methangas evakuiert

25.07.2022, 16:12 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es, dass 76 Bewohnerinnen und Bewohner evakuiert wurden. Die Kreuznacher Diakonie hat diese Zahl auf 69 korrigiert.

OTW-Kennzeichen werden wieder ausgegeben

18.10.2021, 13:25 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrages hieß es, das OTW-Kennzeichen stünde nur Bürgern aus Ottweiler zur Verfügung. Richtig ist, dass alle Einwohner des Landkreises Neunkirchen ein OTW-Kennzeichen beantragen können. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Weiter Ärger um gesunkene "Vaterland"

20.08.2021, 08:55 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es in der Titelzeile, "Eigentümer wirft Stadt Fahrlässigkeit vor". Tastächlich richtet sich der Vorwurf des Eigentümers gegen das Schifffahrtsamt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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