"Rasse" raus aus Saar-Verfassung: Pläne überarbeitet
Der Justizausschuss hat am Donnerstag beschlossen, dass die saarländische Verfassung geändert werden soll. Der Rasse-Begriff soll demnach geändert, die Nachhaltigkeit als Landesziel festgeschrieben und das Ehrenamt gefördert werden.
Der Justizausschuss hat am Dienstag beschlossen, dass unter anderem der Rassebegriff aus der saarländischen Verfassung gestrichen werden soll.
Ursprünglich sollte stattdessen in Artikel 12 der Verfassung stehen, dass niemand aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf. Daran gab es von den Experten während der Anhörung allerdings Kritik. Es könne für Betroffene schwierig werden, vor Gericht diese Gründe zu belegen.
Umfassender Schutz vor Rassismus
Der Ausschuss hat sich deshalb jetzt dafür entschieden den Begriff in „rassistische Zuschreibungen“ zu ändern. Damit sei der Schutzbereich umfassend abgedeckt, so die rechtspolitische Sprecherin, der CDU-Fraktion Dagmar Heib.
Und auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Kira Braun sagte, der neue Begriff sei ein guter Weg.
Antisemitismus als gesonderter Punkt
Uneinig waren sich CDU- und SPD-Fraktion bei dem Begriff „Antisemitismus“. Beide Fraktionen sind dafür, den Schutz vor Antisemitismus gesondert in die Verfassung mit aufzunehmen.
Die SPD-Fraktion hätte sich dafür die Verfassung selbst vorstellen können. Die CDU-Fraktion sieht den Begriff eher in einer Präambel, die es bisher noch nicht gibt. Über diesen Punkt und auch über die Festschreibung einer Präambel soll nach der Verfassungsänderung noch einmal gesondert diskutiert werden.
Neue Staatsziele in der Verfassung
Außerdem sollen die Ehrenamtsförderung und Nachhaltigkeit als neue Staatsziele aufgenommen werden. Zu dem Begriff „Nachhaltigkeit“ soll noch eine Definition hinzugefügt werden.
Die Änderung der saarländischen Verfassung wird nächste Woche im Plenum des saarländischen Landtages beraten.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Sendung "Region am Nachmittag" am 01.02.2024 berichtet.