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Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken.
Hier nun eine Tabelle
1A | 1B | 1C |
---|---|---|
2A | 2B | 2C |
3A | 3B | 3C |
Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.
Bund ist nicht zuständig
Dem Urteil zufolge verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen. Er sei dafür nicht zuständig, allenfalls die Länder. Bayern hat auch schon angekündigt, die Regelung beibehalten zu wollen. Im Saarland wurde die Entscheidung aus Karlsruhe weitgehend positiv aufgenommen.
Hinweis Überschrift
Hinweis Text: Dem Urteil zufolge verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen. Er sei dafür nicht zuständig, allenfalls die Länder.
Das ist der erste Teil eines Fließtext-Absatzes. Hier kommt der zweite Teil eines Fließtext-Absatzes. Hier kommt der dritte Teil eines Fließtext-Absatzes.
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