Gebühren von der Bank zurückfordern
Fast alle Bankkunden kennen es: Die Gebühren fürs Konto, fürs Geldabheben, für Überweisungen, sogar für die TAN-Nummern sind gestiegen oder werden neu erhoben. Wenn Sie neuen Gebühren nicht ausdrücklich zugestimmt haben, können Sie Geld zurückfordern. Gut zu wissen, wie sie vorgehen sollten.
Die Postbank hat ihre Kunden über Gebührenerhöhungen informiert. Wenn die Kunden darauf nicht geantwortet haben, hat die Bank das als Zustimmung gewertet. Der Bundesgerichtshof hat solche Preiserhöhungen am 27. April für unwirksam erklärt.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherzentralen weisen nun darauf hin, dass sehr viele Banken bei Gebührenerhöhungen so verfahren. Konrad Diwo von der Verbraucherzentrale des Saarlandes glaubt deshalb, dass jetzt auch andere Bankkunden Geld zurückfordern können.
So sollten Sie vorgehen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB prüfen: Gibt es eine Klausel nach der Sie ihre Zustimmung zu Vertragsänderungen nach zwei Monaten ohne Widerspruch geben, so ist diese Klausel unwirksam.
Überprüfen Sie, welche Gebühren in den letzten Jahren erhöht wurden, möglich ist das in persönlicher Korrespondenz oder im Online-Postfach.
Bitten Sie ihre Bank um eine Entgeltaufstellung, falls Sie die Unterlagen nicht mehr haben. Berechnen Sie ihre Rückforderung
Die Rückforderung sollten Sie schriftlich an die Bank stellen. Das ist bis zum Jahresende möglich. Dafür stellen die Verbraucherzentralen einen Musterbrief zur Verfügung.
Schwierigkeit: Höhe der Gebühren berechnen
In den letzten Jahren haben die Banken viele Gebühren erhöht. Nicht nur die Kontoführungsgebühr, auch die Kosten für Kreditkarten, für Überweisungen, für Geld abheben am Automaten sind gestiegen oder werden neu erhoben.
Konrad Diwo von der Verbraucherzentrale des Saarlandes glaubt, dass es den Bankkunden schwer fallen wird, die Gebührenerhöhungen für die letzten Jahre nachzuvollziehen. Er fordert die Banken auf, die zu Unrecht erhobenen Gebühren an die Kunden zurückzugeben und den Service zu übernehmen.
Frist beachten
Möglich ist das zunächst für Gebührenerhöhungen seit dem 1. Januar 2018. Die Verbraucherzentralen schätzen das aber anders ein und erwarten, dass die Rückforderung sogar für die letzten 10 Jahre möglich ist.
Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.