Woher stammt das Fleisch an der Theke?
Gut zu wissen
Ob Filet, Rippchen oder Geflügelbrust, seit dem 1. Februar gelten neue Regeln an der Fleischtheke. Sie sollen die Herkunft des Fleisches für den Verbraucher sichtbarer machen. Was sich geändert hat und was noch kommt.
Für den Sonntagsbraten gelten neue Regeln. Der Käufer kennt nicht mehr nur sein Gewicht, sondern weiß auch, woher das Fleisch kommt. Denn seit dem 1. Februar 2024 muss in allen Verkaufsstellen, ob auf dem Markt, in der Metzgerei, im Hofladen oder im Supermarkt, die Herkunft des unverarbeiteten und unverpackten Fleisches angegeben werden.
Transparenz schaffen
Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen. Dort steht dann etwa: „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Das soll für mehr Transparenz sorgen.
„Bisher konnten Verbraucher die Herkunft des Fleisches oft nicht nachvollziehen oder mussten das Fachpersonal danach fragen“, erklärt Theresia Weimar-Ehl von der Verbraucherzentrale Saarland.
Was bisher geschah
Die Pflicht zur Herkunftsangabe gilt in Deutschland nun für unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- Geflügelfleisch. Für unverpacktes und verpacktes Rindfleisch wurde die Etikettierung bereits nach dem Auftreten von BSE im Jahr 2000 eingeführt. Seit April 2015 gilt dies grundsätzlich für verpacktes Fleisch. Grundlage hierfür ist das EU-Recht, das die Herkunftspflicht bei vielen Lebensmitteln vorsieht.
Deutschland weitet EU-Recht aus
"Mit dieser neuen Verordnung zur verpflichtenden Kennzeichnung für unverarbeitetes Fleisch weitet Deutschland das geltende EU-Recht weiter aus“, ergänzt Theresia Weimar-Ehl. Von dieser neuen Regelung könne man sich aber noch eine weitere Scheibe abschneiden: „Wir als Verbraucherzentrale würden uns wünschen, dass die Herkunftsauskunft auch auf andere Lebensmittel ausgeweitet würde. Etwa beim Kakao in der Schokolade."
Es geht nicht um die Wurst
Die neue Verordnung gilt für die Fleischtheke und auch da nur für unverarbeitetes Fleisch. „Sobald ein Krümel Salz drauf ist, dann ist es verarbeitet und muss nicht mehr gekennzeichnet werden“, kritisiert Weimar-Ehl. Das bedeutet: Für Wurstwaren, Schinken und Co. werden keine Angaben zur Herkunft gemacht.
Lende gut, alles gut?
Die neue Herkunftspflicht soll nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung bieten. Auskunft über das Tierwohl oder die Qualität des Produktes werden allerdings nicht gemacht.
Aber immerhin: Gewisse Fleischprodukte haben neben dem klassischen Bio-Siegel seit 2019 auch eine freiwillige "Haltungsform"-Kennzeichnung. Ab Mitte 2025 soll dann ein neues staatliches Tierhaltungslabel eingeführt werden. Dieses ist dann für bestimmte Fleischprodukte verpflichtend.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.