Gebrauchte Dinge kaufen und verkaufen
Aussortierte Kleidung, Haushaltswaren, die doch nie zum Einsatz kamen und jede Menge Spielsachen – wir haben oft Sachen zuhause gelagert, die zum Wegwerfen viel zu schade sind. Auf Online-Plattformen kann man vieles kostenlos verkaufen. Aber auch bei Privatverkäufen muss man Rechtliches beachten.
Es fängt schon mit dem Inserat an. Dazu sind ein Verkaufstext und Fotos notwendig. „Beim Text ist es das Allerwichtigste, dass Sie den Artikel korrekt beschreiben“, sagt Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale Saarland. Neben Form und Farbe müssen auch Gebrauchsspuren und Mängel benannt werden.
Der Zustand ist aber manchmal etwas schwierig zu definieren. Ist etwas neu oder neuwertig? Hier hilft es, ins Regelwerk der Verkaufsplattform zu schauen oder einfach eine ganz genaue Beschreibung anzugeben.
Fotos überzeugen Käufer
Auch Fotos können mögliche Käufer überzeugen. Hier sei es aber ganz wichtig, die Bilder selber zu machen, sagt die Verbraucherschützerin. „Bei uns melden sich häufig Verbraucher, die Produktbilder benutzt haben, an denen sie keine Rechte hatten und dann werden sie abgemahnt.“ Das kann dann schnell teuer werden, die Kosten betragen mehrere hundert Euro.
Die Bezahlmethode muss man in den Inseraten noch festlegen und dass man bei Versand die Ware erst abschickt, wenn das Geld angekommen ist. Was den Versand bei einem Privatkauf angeht, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass das Risiko für den Postweg der Käufer trägt. Kommt ein nicht versichertes Päckchen oder Paket nicht an, hat man in der Regel Pech gehabt.
„Der Käufer kann dann aber schon vom Verkäufer einen Beleg einfordern, zum Nachweis, dass der Artikel auch wirklich versendet wurde“, sagt Verbraucherschützerin Yvonne Schmieder. Damit es keinen Streit gibt, sollte man den Käufer, wenn er auf unversicherten Versand besteht, noch mal auf die Folgen hinweisen. „Was Anderes ist es, wenn Sie etwas bei einem gewerblichen Anbieter kaufen und es kommt nicht an. Dann müssen Sie es auch nicht bezahlen.“
Beschwerden über Gebrauchsspuren
In den meisten Fällen geht es aber gut und die gekaufte Ware kommt zuhause an. Wenn sich aber beim Auspacken herausstellt, dass der Artikel anders aussieht als man es erwartet hat oder sogar Mängel daran sind, von denen man nichts wusste, dann rät Yvonne Schmieder erst mal dazu, sich das Inserat noch mal genau anzuschauen. „Denn vielleicht hat man etwas überlesen oder übersehen, was der Verkäufer angegeben hatte.“ Ansonsten gilt: Verkäufer noch mal kontaktieren.
Man habe zwar als Verkäufer die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen, sagt die Verbraucherschützerin. „Das machen Sie am besten mit dem Passus: 'Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.'“ Allerdings heißt das nicht, dass man dann bei allem aus dem Schneider ist. Denn wenn sich ein Käufer beschwert, weil Gebrauchsspuren oder Mängel nicht angegeben wurden, dann muss man den Artikel gegen Übernahme der Kosten zurücknehmen. Oder sich anders einigen.
Digitalgeräte online verkaufen
Immer häufiger werden auch Digitalgeräte wie Smartphones oder Tablets aus zweiter Hand zum Verkauf angeboten. Geräte, die ein Geschenk waren oder ein nicht umtauschbarer Fehlkauf, die es nie aus der Verpackung rausgeschafft haben. Oder die nur eine kurze Zeit in Gebrauch waren. Auf Internetverkaufsplattformen hat man gute Chancen, die Sachen doch noch an den Mann oder die Frau zu bringen oder sie günstig zu erwerben.
Dabei stehen viele solchen Angeboten eher skeptisch gegenüber, haben die Verbraucherzentralen in einer Befragung herausgefunden – 63 Prozent der Befragten, so das Ergebnis. Für diese Vorbehalte gebe es aber gar keinen Grund, sagt Yvonne Schmieder.
Zum Beispiel, dass die Qualität der angebotenen Geräte nicht gut sei und dass sie nicht mehr lange einsatzfähig sein könnten. „Dafür gibt es aber keinen Grund. Es gibt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie, nach der Hersteller von Digitalgeräten Ersatzteile vorzuhalten und, Dinge so zu bauen haben, dass sie repariert werden können. Also, gerade Displays oder Akkus müssen sieben Jahre zur Verfügung stehen, Updates müssen fünf Jahre möglich sein.“
Seriöse Händler bei gebrauchten Digitalgeräten
Für Digitalgeräte aus zweiter Hand spricht außerdem, dass sie Ressourcen schonen und den Geldbeutel, weil sie deutlich günstiger als Neuware angeboten werden. Allerdings sollte man genau recherchieren, bei wem man ein Gerät kauft, rät Yvonne Schmieder. Tipps, wie man einen seriösen Händler findet, gibt es zum Beispiel bei der Stiftung Warentest und auch auf der Seite der Verbraucherzentrale: Wie sehen die AGB aus, welche Rücksende- und Garantiebedingungen hat der Händler, wie bezahlt man die Ware?
Aber auch private Käufer bieten Geräte an. Da sollte man eben besondere Sorgfalt walten lassen und dann eher das Gerät vor Ort anschauen, bevor man es kauft. Was die professionellen Online-Händler angeht, gab es in der Befragung Angaben, dass Verbraucher einen schlechten Kundenservice befürchten. Das sei in vielen Fällen unbegründet, sagt die Verbraucherschützerin: „Diese Plattformen, die mit gebrauchten Digitalgeräten handeln, haben ein Interesse daran, dass die Kunden noch mal einkaufen und das weiterempfehlen. Und das scheint sich auch widerzuspiegeln, dass man schon darauf achtet, den Leute entgegenzukommen und mit ihnen zu sprechen.“
Dingen ein zweites Leben zu geben, lohnt sich also für die Umwelt und den Geldbeutel. Viele Vorbehalte sind laut der Verbraucherzentralen unbegründet – wenn man sich die Zeit nimmt, den Anbieter und seine Ware genau anzuschauen.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.