Saar-CDU will Transformationsfonds prüfen lassen
Die CDU Fraktion im Saar-Landtag hat eine Anhörung zum saarländischen Transformationsfonds angekündigt. Sie reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sondervermögen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Corona-Gelder nicht für Klimaschutz-Zwecke umgewidmet werden dürfen. Die CDU befürchtet durch dieses Gerichtsurteil gleich zwei negative Folgen für das Saarland.
Zum einen könne es passieren, dass für wichtige Projekte wie die Umstellung auf grünen Stahl oder die Ansiedlung von Wolfspeed kein Geld aus dem Bund fließe. Zum anderen zeige das Urteil, dass auch der landeseigene Transformationsfonds auf wackligen Beinen stehe. Dieser sieht drei Milliarden Euro größtenteils schuldenfinanzierte Investitionen für den Strukturwandel vor.
CDU will Anhörung mit Verfassungsrechtsexperten
"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil nicht nur die Umwidmung von Coronamitteln kritisiert, sondern klar gesagt, Schulden machen auf Vorrat ist verfassungswidrig und verstößt gegen die Schuldenbremse", sagt der Fraktionsvorsitzende der Saar-CDU Stephan Toscani. "Wie die Landesregierung nach diesem Urteil erklären kann, sie sei unbesorgt, ist mir ein Rätsel."
Die CDU-Fraktion will jetzt eine Anhörung mit Verfassungsrechtsexperten abhalten und den Fonds prüfen. Vorher sei selbst die Verabschiedung des kommenden Doppelhaushalts, die eigentlich im Dezember ansteht, nicht verantwortbar.
SPD will prüfen, ob nachgebessert werden muss
Die AfD-Fraktion im Landtag begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und sieht aber auch mögliche Folgen für die Haushaltspläne im Saarland.
Währenddessen verteidigte die SPD-Fraktion den Transformationsfonds. Er ist laut der stellvertretenden Vorsitzenden Kira Braun sauber ausgearbeitet. Man werde aber gegebenenfalls prüfen, ob nachjustiert werden müsse.
"Aktuell wird geprüft, inwieweit die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten allgemeinen Grundsätze Auswirkungen auf die Ausgestaltung des saarländischen Transformationsfonds haben könnten", heißt es auch aus dem Finanzministerium. Dies beziehe sich allerdings ausschließlich auf die Ausgestaltung im Detail. Aufgrund der maßgeblichen Notsituation, die dem Fonds zugrunde liege, sehe die Landesregierung die Existenz des Transformationsfonds im Saarland grundsätzlich nicht gefährdet.
Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.11.2023.