Carsten Becker (AfD) am 06.02.2024 im Saarländischen Landtag (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

OB-Wahl: Saarlouis fordert einfachere Kandidaten-Prüfung

Patrick Wiermer / Onlinefassung: Axel Wagner   27.04.2024 | 15:36 Uhr

Vor dem Hintergrund der OB-Kandidatur von Carsten Becker, der rechtsextremen Gruppierungen nahesteht, fordert die Saarlouiser Stadtverwaltung ein einheitliches Prüfverfahren für Wahlvorschläge. Bei dem jetzigen Prozedere hätte man Becker nur nach einer „Eignungsprognose“ ausschließen können.

Die Stadtverwaltung Saarlouis fordert, die Prüfung von Wahlvorschlägen zu vereinheitlichen. Städte und Gemeinde sollen damit kurzfristig einfacher und schneller überprüfen können, ob Kandidaten zur Wahl zugelassen werden dürfen.

Unterlagen am letzten Tag abgegeben

Hintergrund ist die Bewerbung von Carsten Becker als Oberbürgermeister-Kandidat für die AfD. SR-Recherchen hatten eine starke Nähe von Becker zu rechtsextremen Positionen aufgezeigt. Er hatte die Unterlagen für seine Kandidatur erst am letzten Tag der Frist eingereicht.

Becker forderte unter anderem die Ausweisung von Ausländern, die Transferleistungen erhalten. Der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichts sieht in diesen Aussagen eine Gefahr für die Demokratie.

Kandidaten müssen für Demokratie eintreten

Dabei müssen Bürgermeisterkandidaten laut Gesetz eigentlich „jederzeit“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, um wählbar zu sein. Die Stadt Saarlouis hatte offensichtlich Mühe, dies im Fall Becker genauer zu prüfen.

Da die AfD weder verboten noch im Saarland als rechtsextrem eingestuft sei, habe man Becker nicht per se ausschließen können, heißt es auf SR-Anfrage. Man hätte letztlich eine „Eignungsprognose“ durchführen müssen. Die Anforderungen dafür seien aber sehr hoch. In der Kürze der Zeit sei es etwa nicht möglich gewesen, genügend rechtssichere Hinweise zu sammeln, um einen Ausschluss zu begründen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 27.04.2024 berichtet.


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