Die Altersversorgung für verurteilte Bürgermeister

Thomas Gerber   01.03.2019 | 16:15 Uhr

Ob Ex-Landtagspräsident Klaus Meiser, Noch-OB Rüdiger Schneidewind und möglicherweise auch dessen Vorgänger Karlheinz Schöner - bei den ausgedealten, verhängten oder noch drohenden Urteilen geht es immer auch um die Frage der Altersversorgung. Ab einer Strafe von einem Jahr sind Beamte aus dem Dienst zu entfernen und verlieren auch ihre Pensionsansprüche. Dies ist sowohl für Meiser als auch für Schneidewind voraussichtlich der Fall. Aber stehen die Betroffenen mit der Rechtskraft der jeweiligen Urteile dann tatsächlich völlig mittellos da?

Weder Meiser noch Schneidewind fallen gänzlich ins Bergfreie. Für den 50-jährigen Schneidewind ist die Rente zwar noch 17 Jahre entfernt, aber was er als Beigeordneter und Oberbürgermeister erdient hat, ist nicht völlig dahin. "Nachversicherung" heißt das Zauberwort. Eine solche Nachversicherung werde beispielsweise auch durchgeführt, wenn ein Beamter ein Beamtenverhältnis aufkündige, um sich zum Beispiel selbständig zu machen, sagt Ulrike Wagner von der Deutschen Rentenversicherung Saarland.

Schneidewind und Co. werden also für ihre Beamtenzeit rentenmäßig "nachversichert". Wenn Meiser demnächst 65 wird, kann er also durchaus mit einem Rentenbescheid rechnen, war er doch lange Jahre Bürgermeister und auch Minister - wobei die Jahrzehnte im Landtag vermutlich ähnlich angerechnet werden.

Zuständige Behörde muss Nachversicherung zahlen

Laut Landtagsverwaltung wird Meiser auch vom Hohen Haus nachversichert, sofern das Landgericht ihm die Eignung für ein öffentliches Amt abspricht. Ob das explizit geschehen muss oder ob die Verurteilung zu mehr als einem Jahr das automatisch mit sich bringt, muss möglicherweise noch geklärt werden. Jedoch vermutlich läuft es auf "Nachversicherung" hinaus, wobei sich die Höhe an der jeweiligen Besoldung orientiert.

Es werde höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, sagt Wagner. "2019 würde jemand, der mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte, etwa 66 Euro Monatsrente für ein Jahr erhalten. Also Schneidewind war circa 15 Jahr Beigeordneter und Oberbürgermeister - ergo 15 mal exakt 66,20 Euro macht rund 1.000 Euro Rentenanspruch. Bei Meiser sind es deutlich mehr Jahre und entsprechend mehr Rente. Gezahlt würden die Nachversicherungsbeiträge von der Behörde, die den Beamten bisher beschäftigt habe, so Ulrike Wagner.

Keine Pension, dafür aber eine Rente

Meiser, Schneidewind und auch Schöner liegen mit ihren Besoldungen sicherlich über der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 80.000 Euro brutto pro Jahr liegt und gut 1.200 Euro Rentenbeitrag monatlich bedeutet. Wobei laut Gesetz der Arbeitgeber die Summe komplett übernehmen muss - also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Vielleicht ja ein Beamtenbonbon, aber sicherlich auch Vertrauensschutz. Pro Beschäftigungsjahr macht das etwa 15.000 Euro aus. Mehrere Hunderttausend wären also von der Stadt Homburg oder auch vom Landtag nachzuzahlen. All das klingt ein bisschen nach "Altersversorgung de luxe" - klar aber ist, im Vergleich zu dem was die Delinquenten als Pension bekommen hätten, sind ihre Renten eher bescheiden. Von drohender Altersarmut kann jedoch auch nicht die Rede sein.

Video [aktueller bericht, 01.03.2019, Länge: 2:26 Min.]
Frage der Pension bei Wahlbeamten


Hintergrund


LSVS-Prozess
Geständnisse zum Prozessauftakt
Im Untreueprozess rund um die Finanzaffäre beim LSVS hat Ex-Präsident Klaus Meiser in allen Anklagepunkten ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug kommt es voraussichtlich zu einer Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monate und zwei Jahre.


Homburg
Schneidewind steht vor Suspendierung
Nach seiner Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung will der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind sein Amt ruhen lassen. Aus beamtenrechtlichen Gründen muss er hierzu vorläufig suspendiert werden. Anfang nächster Woche will ihn das Landesverwaltungsamt anhören.

Über dieses Thema wurde auch in der "Region am Nachmittag" am 01.03.2019 auf SR 3 Saarlandwelle berichtet.

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