Nachfolge von Peter Müller als Verfassungsrichter offenbar doch noch offen
Die Union sucht offenbar doch weiter nach einem Nachfolger für Peter Müller als Richter am Bundesverfassungsgericht. Der bislang favorisierte frühere bayerische Justizminister Bausback scheint aus dem Rennen zu sein.
Das Fachportal Legal Tribune Online hatte berichtet, dass der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) neuer Richter am Bundesverfassungsgericht und damit Nachfolger von Peter Müller (CDU) werden soll. Der frühere saarländische Ministerpräsident sollte in Karlsruhe eigentlich schon im September ausscheiden.
Parteiinterne Kritik an Bausback
Doch inzwischen scheint die Suche nach einem geeigneten Kandidaten wieder völlig offen zu sein. Die Deutsche Presse-Agentur will aus Unionskreisen erfahren haben, dass Bausback keine Option mehr ist.
Zum einen gab es in der Union wohl Befürchtungen wegen einer absehbaren Befangenheit Bausbacks als CSU-Mitglied im anstehenden Klageverfahren der Union gegen das Bundestagswahlrecht.
Außerdem störten sich viele in der Union offenbar auch an Bausbacks Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er diese Grundmandatsklausel als verfassungsrechtlich zumindest bedenklich bewertet. Auch der als weiterer Kandidat gehandelte Bundestagsabgeordnete Günter Krings (CDU) ist dem Vernehmen nach aus dem Rennen.
Letzte Chance am Freitag
Wer nun Peter Müller beerben soll, ist unklar. Bis auf Weiteres bleibt er im Amt. Die CSU hat wegen einer geltenden Absprache zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung, muss sich aber mit der CDU abstimmen.
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz schreibt vor, dass die Nachfolge innerhalb von zwei Monaten nach Ende der eigentlichen Amtszeit Müllers geregelt sein muss. Geschieht das nicht, muss das Gericht selbst Vorschläge machen.
Für die Union ist die Sitzung der Länderkammer am Freitag damit mehr oder weniger die letzte Chance, einen Nachfolgekandidaten zu präsentieren.
Hintergrund
Bundestagswahlrecht: Die Ampel-Koalition hat das Bundestagswahlrecht reformiert und zur Verkleinerung des Bundestages Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel gestrichen. Die Union sieht das als verfassungswidrig an.
Grundmandatsklausel: Eine Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht, kann nach bisher geltendem Recht trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt, auch Grundmandate genannt.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 22.11.2023 berichtet.