Inflationsausgleich per Abschlagszahlung für Saar-Beamte
Der für Ende März angekündigte Inflationsausgleich für saarländische Beamte soll plangemäß ausgezahlt werden. Dafür hatte der Ministerrat Anfang Februar Abschlagszahlungen angeordnet.
Genau wie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Länder sollen auch saarländische Beamte Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten. Die Landesregierung hatte auf SR-Anfrage bereits angekündigt, dass die erste Zahlung Ende März erfolgen soll.
Abschlagszahlungen für April
An diesen Plänen hält sie fest. Zwar ist noch keine gesetzliche Grundlage verabschiedet worden, auf der die Auszahlung stattfinden kann. Der Ministerrat habe Anfang Februar aber angeordnet, dass Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richtern sowie Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen mit den Bezügen für den Monat April 2024 Abschlagszahlungen gewährt werden.
Soweit die programmtechnischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen, sollen die Auszahlungen voraussichtlich Ende März veranlasst werden, teilte das Innenministerium auf Nachfrage mit. Auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, sollen zum gleichen Zeitpunkt Abschlagszahlungen erhalten.
Welche Beträge es gibt
Die Inflationsausgleichszahlung im öffentlichen Dienst, an der sich die Auszahlung an die Beamten orientiert, wird in Höhe von 1800 Euro für die Beschäftigten bzw. 1000 Euro für die tariflichen Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten gezahlt, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 09. Dezember 2023 bestanden hat und in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Für die Monate Januar bis Oktober 2024 werden monatliche Inflationsausgleichzahlungen in Höhe von 120,00 Euro für die Beschäftigten bzw. 50,00 Euro für die tariflichen Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten gezahlt, wenn in dem Bezugsmonat das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Das bedeutet: Beamtinnen und Beamte mit Vollzeitstelle erhalten bei der ersten Auszahlung 2280 Euro und bis Oktober 2024 pro Monat 120 Euro zusätzlich.
Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Teilzeitverhältnis gezahlt. Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlungen anteilig in Höhe ihres jeweiligen Ruhegehaltssatzes.
Über dieses Thema wurde auch in den SR info-Nachrichten im Radio am 20.03.2024 berichtet.