Saarland passt Transformationsfonds an
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundes-Klimafonds zieht die saarländische Landesregierung Konsequenzen bei ihrem Transformationsfonds. Der Landtag soll künftig jährlich prüfen, ob noch eine Notsituation besteht. Die ist Voraussetzung für die Aufnahme größerer Schulden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht, dass die 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sondervermögen nicht für den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet werden dürfen, hat auch ein wichtiges Prinzip vieler sogenannter Sondervermögen infrage gestellt: Dass Kreditermächtigungen zur Aufnahme neuer Schulden über einen mehrjährigen Zeitraum erteilt werden. Dies widerspreche den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit, heißt es in der Urteilsbegründung.
Auch der saarländische Transformationsfonds hatte eine entsprechende Komponente: Die für das Haushaltsjahr 2022 ausgemachte "außergewöhnliche Notsituation", die bis zu drei Milliarden Euro neue Schulden im Rahmen der Schuldenbremse über zehn Jahre ermöglichen soll. Weil diese Einrichtung durch das Urteil aus Karlsruhe als fragwürdig erscheint, will die Landesregierung Anpassungen am Transformationsfonds vornehmen.
"Respekt vor Karlsruhe"
Künftig soll der saarländische Landtag jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob die "außergewöhnliche Notsituation", die der Anlass für das Sondervermögen war, noch fortbesteht, erklärte Finanzminister Jakob von Weizsäcker auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (beide SPD). "Der Respekt vor Karlsruhe gebietet, diesen Schritt zu gehen", sagte von Weizsäcker.
Gleichzeitig müsse sich die Industrie aber auch darauf verlassen können, dass der Landtag die langfristige Transformation der Industrie begleitet, betonte der Finanzminister.
Oppositionsführer Stephan Toscani (CDU) zeigte sich allerdings skeptisch, ob sich die Begründung der Notlage mit dem Energiepreisschock infolge des Ukrainekriegs über zehn Jahre durchhalten lässt.
Die angekündigte Änderung wertete er als "Eingeständnis, dass der Transformationsfonds so, wie die SPD ihn aufgesetzt hat, offenbar doch verfassungswidrig ist". Die CDU-Fraktion hatte dazu und zu den allgemeinen Folgen aus der Karlsruher Entscheidung eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Landtages beantragt. Zur Frage, ob die CDU möglicherweise gegen den Fonds klagt, wollte sich Toscani nicht festlegen.
Luksic übt grundsätzliche Kritik am Fonds
FDP-Landeschef Oliver Luksic reicht die jährliche Überprüfung des Transformationsfonds nicht aus. "Der Transformationsfonds im Saarland verstößt nicht nur gegen das Jährlichkeitsprinzip, sondern bleibt auch in seinem inhaltlichen Kern so nicht vereinbar mit dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe."
Luksic bezweifelt auch, dass der Fonds ausreichend rechtlich begründet ist. "Ukraine-Krieg und Energiekrise können nicht Jahre später als Begründung dienen, um neue Schulden für weit entfernte Ausgaben im Saarland zu rechtfertigen."
Saarland braucht Ko-Finanzierung vom Bund
Laut Finanzminister von Weizsäcker haben die weiteren Punkte, die Karlsruhe als Begründung für sein Urteil angeführt habe, zumindest keine unmittelbare Wirkung auf den saarländischen Transformationsfonds. Denn eine Umwidmung von Mitteln wie im Bund habe es nicht gegeben.
Allerdings könne das Saarland trotzdem vom Urteil betroffen sein. Denn viele Projekte zum Umbau der saarländischen Wirtschaft seien auf eine Kofinanzierung durch den Bund angewiesen, betonte Ministerpräsidentin Rehlinger, allen voran der zu grünem Stahl und die Ansiedlung des Chipherstellers Wolfspeed. Ihre zentrale Forderung an die Bundesregierung deshalb: "Gemachte Zusagen müssen gelten." Dabei geht es um insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro.
Haushaltssperre im Bund deutlich ausgeweitet
Was die Entscheidung des Bundesfinanziministeriums, die Haushaltssperre auf nahezu alle Bereiche im Bund auszuweiten, für das Saarland bedeutet, dazu konnte von Weizsäcker noch keine genaueren Angaben machen. Das sei "Kaffeesatzleserei". Es bedeute erst einmal nur, dass der Bund in diesem Jahr kein Geld mehr für mehrjährige Projekte ausgeben darf.
Ursprünglich sollte die Haushaltssperre nur für den von Karlsruhe beanstandeten Klima- und Transformationsfonds gelten. Dabei war bereits unklar, wie es etwa für die Förderung von grünem Stahl weitergehen wird.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 21.11.2023 berichtet.