AfD steht bei Stadtratswahl in Saarbrücken nicht zur Wahl
Die AfD kann bei der Stadtratswahl Saarbrücken nicht gewählt werden. Das hat der Gemeindewahlausschuss der Landeshauptstadt am Dienstagnachmittag einstimmig in seiner Sitzung entschieden.
Für die Saarbrücker Stadtratswahl am 9. Juni hat die AfD unzulässigerweise zwei Listen eingereicht. Obwohl beide Wahlvorschläge für sich genommen zwar grundsätzlich zustimmungsberechtigt waren, lehnte der Wahlausschuss beide Listen wegen des Mehrfachbewerbungsverbots als ungültig ab.
Parteiinterne Satzungsangelegenheiten darüber, welche Liste gültig ist, dürften für den Wahlausschuss keine Rolle spielen, so die Ausschussvorsitzende, Bürgermeisterin Barbara Meyer (Grüne), in ihren Ausführungen.
Streit innerhalb der AfD
Hintergrund für die Einreichung von zwei Listen ist der andauernde Streit innerhalb der Partei. So hatte bereits im März vergangenen Jahres der Kreisvorstand um den ehemaligen Landtagsabgeordneten Rudolf Müller eine Liste gewählt und diese im vergangenen August eingereicht.
Nachdem der Kreisvorstand um Müller zwischenzeitig vom Landesvorstand erst abgesetzt, vom Landesschiedsgericht wieder eingesetzt und dann erneut vom Landesvorstand abgesetzt wurde, wurde eine zweite Liste eingereicht.
Aufgestellt hatte diese Liste das Lager um Müllers innerparteilichen Konkurrenten und zwischenzeitig zum Kreisvorsitzenden gewählten Werner Schwaben, der dem Lager von Landeschef Carsten Becker zugerechnet wird. Keines der beiden Lager wollte seine Liste zurückziehen. Der Vorschlag, kurzfristig noch eine gemeinsame Liste aufzustellen, scheiterte.
Beschwerde gegen Entscheidung
Schwaben warf nach der Sitzung seinem Kontrahenten Müller vor, der Partei geschadet zu haben. Müller hingegen forderte den Rücktritt von Landeschef Becker. Beide Seiten wollen die Entscheidung vor dem Beschwerdeausschuss anfechten,
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 09.04.2024 berichtet.