Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl des Landtagesl (Foto: Imago/Ralph Peters/dpa Eibner/Peter Franz)

Saar-Landtag lehnt AfD-Antrag zur Fünf-Prozent-Hürde ab

mit Informationen von Florian Mayer   20.09.2023 | 16:48 Uhr

Nachdem der saarländische Verfassungsgerichtshof den Landtag aufgefordert hat, über die Fünf-Prozent-Hürde zu beraten, hatte die AfD erneut einen Antrag vorlegt, um das gesamte Landeswahlgesetz zu überprüfen. Diesen hat der Landtag am Mittwoch abgelehnt.

Der Landtag hat mit den Stimmen von SPD und CDU einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion zur Überprüfung des Landeswahlgesetzes abgelehnt. Die AfD hatte sich in ihrem Antrag auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bezogen, in dem die Richter darauf hinwiesen, dass die Fünf-Prozent-Hürde in Zukunft verfassungsrechtlich bedenklich werden könnte.

Die Botschaft von CDU und SPD ist deutlich. Die Entscheidung der saarländischen Verfassungsrichter sei klar, der Arbeitsauftrag an das Parlament ebenfalls. Es brauche keinen Antrag von der AfD-Fraktion, damit sich seine Fraktion „intensiv“ mit dem Inhalt der richterlichen Entscheidung befasse, erklärte der SPD-Abgeordnete David Maaß.

SPD will Fünf-Prozent-Hürde vor nächster Landtagswahl überprüfen lassen

Noch vor der nächsten Landtagswahl werde die SPD-Fraktion die Fünf-Prozent-Hürde im Rahmen von Anhörungen überprüfen lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass, wie bei der letzten Landtagswahl, gut ein Fünftel der abgegebenen Stimmen nicht im Parlament vertreten sind, werde man gegensteuern.

Diesem Vorgehen stimmte auch die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib zu und betonte, dass die Anforderungen an das Wahlrecht zu den Standardaufgaben des Parlaments gehörten.

Der stellvertretende AfD-Fraktionschef Christoph Schaufert hatte den Antrag damit begründet, dass viele Stimmen nicht im Landtag vertreten seien. Der Wählerwille werde dadurch nicht repräsentiert.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.09.2023 berichtet.


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