Social Media oder Friseurtermin: Was darf ich während der Arbeitszeit?

Was ist während der Arbeitszeit erlaubt?

Reporter: René Henkgen | Onlinefassung: Andree Werner   10.01.2024 | 08:20 Uhr

Viele tun es täglich - jahrelang. Man geht zur Arbeit und tut das, was man tun muss. Da ist ein manchmal ein wenig Abwechslung willkommen: schnell bei Facebook nach den Freunden schauen, mit einem Katzenvideo die Stimmung heben oder eine Whatsapp-Nachricht an die Hobbygruppe schreiben. Doch ist das während der Arbeitszeit erlaubt? Eine Übersicht.

Vielleicht haben Sie auch schon einmal während der Arbeitszeit private Mails gelesen, einen kleinen Film geschaut oder einen Handwerker- oder Friseurtermin vereinbart? Wussten Sie, dass das offiziell gar nicht erlaubt ist?

Arbeitszeit und Freizeit trennen

Dominica Wolff ist Rechtsanwältin im Arbeitsrecht. Sie sagt, Arbeitszeit und Freizeit sind klar getrennt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Handwerker- oder auch Arzttermine in die Pausen oder außerhalb der Arbeitszeit verlegen. Und auch sonst seien einige Dinge am Arbeitsplatz oft nur vom Chef oder der Chefin geduldet, so Wolff. Dazu gehöre zum Beispiel auch das Aufladen des privaten Handys. Eine Nachfrage beim Chef kann unangenehme Folgen verhindern.

Abmahnung oder Kündigung

Wer sich nicht informiert und falsch handelt, riskiert ein Abmahnung, so Wolff. Im Extremfall kann sogar eine direkte Kündigung ausgesprochen werden. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer einen ausrangierten PC-Monitor ungefragt mit nach Hause nimmt - das sei Diebstahl, so die Rechtsanwältin.

Gleiches gelte für abgelaufene Backwaren beim Bäcker oder kaputte Paletten beim Spediteur. 2011 wurde nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Neunkirchen einer Bäckereiverkäuferin fristlos gekündigt - wegen "unbezahlten Verzehrs zweier Omeletts und der Mitnahme eines belegten Brötchens". Auch der SR berichtete damals über diesen Fall.

Und apropos Essen: der Arbeitgeber kann es verbieten, das Brötchen im Büro am Schreibtisch zu essen – vor allem dann wenn Kunden zugegen sind und es ordentlich aussehen soll.

Radio hören grundsätzlich erlaubt

Anders sieht es aber zum Beispiel aus, wenn Sie auf der Arbeit SR 3 Saarlandwelle hören wollen. Denn laut Wolff gibt es tatsächlich Gerichtsurteile, die besagen, dass das Radio hören nicht vom Chef verboten werden kann. Trotzdem kann sich der Arbeitgeber auch in diesem Fall durchsetzen, zum Beispiel dann, wenn es die Mehrheit der Mitarbeiter stört.

Grundsätzlich könne man sagen, dass während der Arbeitszeit alles verboten ist, was einen von der Arbeit abhält – die Arbeitgeber drücken oft nur ein Auge zu.

Arbeitnehmer haben auch Rechte

Aber auch als Arbeitnehmer hat man bestimmte Rechte. So müsse man nicht das private Smartphone für berufliche Telefonate benutzen, wenn kein Diensthandy zur Verfügung steht. Hier könne man sich mit dem Chef auch auf eine Kostenbeteiligung einigen.

Ähnliches gilt auch bei Fahrten mit dem privaten Pkw zu Arbeitsterminen. So oder so sollte man mit dem Chef oder der Chefin sprechen, dann gäbe es am Ende auch keine bösen Überraschungen.

Ein Thema am 10.01.2024 auf SR 3 Saarlandwelle in der Sendung "Guten Morgen".

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