Saar-Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Schreiben der 1N Telecom
Telekom und 1N Telecom – das birgt Verwechslungsgefahr. Und die macht sich 1N Telecom offenbar bewusst zunutze. Denn der Telekommunikationsanbieter schreibt aktuell vermehrt Telekom-Kunden im Saarland an, um sie hinterrücks zu einem Anbieterwechsel zu bringen.
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes macht auf eine dubiose Masche des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom aufmerksam. Sie betrifft vor allem ältere Kundinnen und Kunden der Telekom im Saarland.
Demnach erhielten viele von ihnen in den vergangenen Monaten ein Schreiben von 1N Telecom, das den Anschein erweckte, von der Telekom zu stammen – insbesondere, da diese persönlich adressiert und mit der aktuellen Festnetzrufnummer der bzw. des Angeschriebenen versehen seien.
Anbieter- statt Tarifwechsel
In dem Schreiben werde ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif angeboten. Kundinnen und Kunden müssten dafür nur im beigelegten Formular ihre IBAN eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet.
"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich an uns gewandt, weil sie den Brief für ein Schreiben der Deutschen Telekom hielten und davon ausgegangen sind, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Tarif zu wechseln", erklärt Désirée Fuchs, Juristin bei der Verbraucherzentrale Saarland. Das sei jedoch nicht der Fall – es gehe um einen Anbieterwechsel.
Schließlich bekämen die Betroffenen Willkommensschreiben der 1N Telecom mit der Info, dass der gewünschte Anschluss eingerichtet werde. Wird die Kündigung bei der Telekom daraufhin zurückgenommen, überträgt die Deutsche Telekom die Rufnummer nicht. Die Folge: 1N Telecom aktiviert den Anschluss nicht.
Verbraucherzentrale hilft Betroffenen
"Betroffene werden aufgefordert, die Kündigung gegenüber der Deutschen Telekom aufrechtzuerhalten. Kommen sie dem nicht nach, kündigt die 1N Telecom außerordentlich und macht damit einen Schadensersatzanspruch für die Nichterfüllung des Vertrags in Höhe von 400 Euro geltend", erklärt Fuchs.
Betroffene sollten sich in dem Fall unbedingt an die Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet eine telefonische oder persönliche Beratung. Die Deutsche Telekom geht nach eigenen Angaben juristisch gegen die "irreführende Kundenansprache" von 1N Telecom vor.