Die Stellungnahme von Markus Rausch zu den Konditionen im Mietvertrag "Auf Kappelt".

"Zunächst darf auch aus meiner Sicht aber auch nach Rücksprache mit den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer der GKI zu der jüngsten Berichterstattung des SR und der SZ wie folgt Stellung genommen werden:

Der mit der GKI geschlossene Mietvertrag wurde durch die Gemeindeverwaltung vorformuliert unter Beachtung der getroffenen Vereinbarungen. Der Hier geschlossene Mietvertrag orientiert sich an anderen in der Gemeinde abgeschlossenen Verträgen.

Dabei ist der mit der GKI geschlossene Mietvertrag nicht der teuerste in der Gemeinde Mettlach abgeschlossene Mietvertrag; es gibt hier teurere aber auch günstigere, dies sowohl bei einer Betrachtung der Miete auf Kopfteile als auch auf Qudratmeter.

Jeder Mietvertrag wie auch dieser wird im Hinblick auf die Gegebenheiten bezüglich des Unterbringungsobjektes konkret mit der Gemeinde ausverhandelt, so dass sich in den einzelnen Verträgen Abweichungen ergeben können.

Die Verschwiegenheitsklausel, über die hier regelmäßig in Ihren Berichten als Geheimhaltungsklausel berichtet wird, ist auf ausdrücklichen Wunsch allein der Verwaltung eingebracht worden, da diese auch im Hinblick auf den Abschluss anderer Mietverträge diese sich ihren Verhandlungsspielraum nicht einschränken mochte.

Für die GKI war die Verschwiegenheitsklausel nach § 18 des Vertrages der unwichtigste Punkt.

Für die GKI ist es allein wichtig, dass objektiv dargestellt wird, dass der hier vorliegende Vertrag, mit anderen Mietverträgen in der Gemeinde Mettlach vergleichbar ist. Für die GKI ist keine Sonderstellung geschaffen worden.

Zu sehen ist, dass sich der Vertrag der GKI, was den finanziellen Auffand für die Gemeinde anbelangt  sich sogar im unteren Mittelfeld der abgeschlossenen Verträge befindet, rechnet man alle Folgekosten mit ein.

Die Gemeindeverwaltung ist an die GKI nunmehr herangetreten und hat um Offenlegung gebeten, da die GKI von Anfang an, kein Problem mit einer Offenlegung der Vertragskonditionen hatte, ist dies gegenüber der Gemeinde durch den Geschäftsführer auch entsprechend umgehend gestattet worden.

Für die GKI ist und war es zu keinem Zeitpunkt ein Problem den Vertrag offen zu legen, sinnvoll wäre es indes dies mit allen Verträgen auf diesem Gebiet „Kreisweit“ zu tun. Da zwischenzeitlich jeder, der Wohnraum für Flüchtlinge bereitstellt wie geschehen als Profitör auf Kosten der Schutzsuchenden dargestellt wird, wäre eine generelle Veröffentlichung aller in der Gemeinde oder sogar im Kreis abgeschlossenen Verträge auf diesem Gebiet auch im Interesse der Investoren und der Schutzsuchenden gleichermaßen sinnvoll.

Die Stellungnahme des Herrn Schneider kann aus Sicht der GKI nicht nachvollzogen werden, da selbiger kein Blankodokument vorgelegt bekommen hat, sondern einen ausformulierten Vertrag, Herr Schneider hat sich auch anlässlich der Vertragsunterzeichnung, so die Aussage von Herrn Stritter auch über die Modalitäten des Vertrages im Einzelnen konkret informiert, insbesondere auch dahingehend, ob sich dieser Vertrag in den üblichen Gegebenheiten in der Gemeinde Mettlach hält und welche konkreten Vereinbarungen im vorliegenden Fall vereinbart werden, dies ist Herrn Schneider auch vom zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Mettlach, so Stritter, ordnungsgemäß dargestellt worden. Erst nach einer ausführlichen Aufklärung durch die Verwaltung hat Herr Schneider dann, so Stritter, den Vertrag unterzeichnet. Herrn Schneider war damit, auch wenn er den Vertrag im Einzelnen nicht wörtlich durchgelesen hat, sondern nur überflog, jedoch die Einzelheiten des Vertrages durch einen Vortrag des Sachbearbeiters der Gemeinde Mettlach bekannt gemacht worden, sodass er auch guten Gewissens diesen Vertrag unterschreiben konnte.

Der von Herrn Schneider veröffentliche Brief wie auch die unqualifizierte Darstellung von Herrn Thieser erlauben nur den Verdacht, dass diese Herren wohl Druck von ihrer Landesebene erhielten die weniger die Aufklärung als andere Zwecke wie eine kommende Landtagswahl im Auge haben.

Darüber hinaus lag der Vertrag in ausformulierter Form Herrn Schneider vor, er hätte ihn darüber hinaus auch im Einzelnen konkret durchstudieren und konkret nachfragen können, hätte sich im vorliegenden Fall weitergehender Beratungsbedarf bei ihm aufgetan.

Daher erklären sich auch die nicht auf den tatsächlichen Fakten basierenden Unterstellungen und Forderungen insbesondere von Thieser und Schreiner, die als in Gänze zurück zuweisen sind und nur davon künden, dass sich diese Herren scheinbar mit Immobilienangelegenheiten schlichtweg nicht auskennen und  eher das nachplappern, was eine Dame aus Saarbrücken ihnen in Unkenntnis der Faktenlage vorgegeben hat.

Wie bereits im Vorfeld durch Herrn Bürgermeister Wiemann der SZ berichtet, ist ein Mietzins von 5.000 € mit der Gemeinde Mettlach für die Unterbringung von 25 Flüchtlingen zzgl. minderjähriger Kinder vereinbart.

Für Kleinreparaturen ist im Vertrag, wie in jedem Vertrag üblich, ein Selbstbehalt im Geringwertigkeitsbereich vorbehalten, dieser beläuft sich im vorliegenden Fall auf 500 € im Jahr für das gesamte Gebäude.

In anderen Mietverträgen ist es üblich pro Wohnungseinheit einen entsprechenden Selbstbehalt hier vorzusehen, dies ist ausdrücklich mit der Gemeinde zu Ungunsten des Vermieters anders besprochen worden.

Jeder kennt es aus eigenem Mietvertrag, dass Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr selbst zu tragen sind. Dies ist weder was außergewöhnliches noch unübliches. Darüber hinaus ist im vorliegenden Fall nicht eine lehrstehende Immobilie vermietet worden, sondern ein vollmöbliertes Anwesen, sofort bezugsfähig. Die Gemeinde war daher nicht verpflichtet noch Inventar für die Unterbringung in dem Gebäude anzuschaffen.

Dieses spiegelt sich auch im Mietvertrag  wieder.

Im Gutachten ist dieses Inventar pauschalisiert mit einem Betrag von 20.000€ festgehalten, die GKI hat dies jedoch im Nachhinein durch einen Beauftragten nachbewerten lassen, sodass im vorliegenden Fall von Inventareinrichtungen von über 70.000€ ausgegangen werden muss.

Im vorliegenden Fall ist eine volleingerichtete Industrieküche vorhanden, jedes Zimmer ist möbliert. Darüber hinaus gibt es 3 voll eingerichtete Ferienwohnungen.

Die Gemeinde wollte darüber hinaus den Saal vollmöbliert nutzen, dies für Fortbildungsveranstaltungen mit den Flüchtlingen aber auch für Vereinsarbeit, daher ist auch hier das Inventar dort belassen worden und der Gemeinde zur Nutzung mitvermietet worden.

Insofern war im Einzelnen eine Abschreibung für das Inventar mit in den Mietbreis einzubeziehen.

Weiter wurde der Gemeinde insoweit entgegen gekommen, dass eine Instandsetzung des Gebäudes nicht geschuldet ist, § 12 des Vertrages, auch diese ist im Mietpreis entsprechend mit einzubeziehen.

Insofern sind von der GKI auch entsprechende Rückstellungen zu bilden. Nach dem entsprechende Bewertung dem Gemeinde eigenen Bauhof hier einen Betrag in Höhe von 145.000€ zzgl. der anfallenden Mehrwertsteuern mit einzukalkulieren.

Auch dies ist als Abzinsungsbetrag im Mietpreis mit zu berücksichtigen, sodass sich hier der vorliegende Mietpreis von 5.000€ ergeben hat.

Bereits aus dem oben genannten ist zu ersehen, dass der durch das Gutachten festgestellte Betrag von 3.900€ in jedem Fall durch die Überlassung von Inventar und der diesbezüglich notwendigen Abschreibung zu erhöhen war, darüber hinaus auch die sich aus der Abnutzung des Gebäudes und vereinbarten nicht Instandsetzung am Ende des Mietvertrages ergebenen Instandhaltungsaufwendungen ebenfalls sich im Mietpreis wiederspiegeln muss, sodass im vorliegenden Fall bei Herausrechnen dieser Positionen sogar von einem Mietpreis rein für die Nutzung des Gebäudes von um 2.500 € monatlich ausgegangen werden muss.

Dies wird in der Berichterstattung kontinuierlich falsch und unvollständig dargestellt, obwohl insbesondere auch der Saarbrücker Zeitung seit Wochen der Mietvertrag mit allen Einzelheiten in Schriftform nach eigenen Angaben vorliegen hat.

Das hier dargestellte Vorgehen der Presse ist daher nur so zu bewerten, dass hier bewusst eine Kampagne inszeniert wurde, ohne die tatsächlich den Pressevertretern tatsächlich bereits seit längerem vorliegenden konkreten Informationen zu benennen oder auch nur Ansatzweise die beteiligten Personen hierzu anzuhören beziehungsweisen deren bereits erfolgte Mitteilung in die Berichterstattung mit einzupflegen.

Insoweit wäre eine objektive Berichterstattung wohl nur eine Wunschvorstellung.

Von einer überhöhten oder gar sittenwidrigen Miete kann im vorliegenden Fall, somit bereits auf Grundlage dieser im Vertrag mitverhandelnden Positionen, die von den Pressevertretern schlichtweg auch zum Nachteil der Vermieterin als auch des Mieters, der Gemeinde Mettlach ständig verschwiegen werden, um eine Story weiter aufrecht zu erhalten, die es schlichtweg nicht gibt, ist unerträglich und wird so auch nicht mehr hingenommen.

Die ersten Verfahren gegen die Saarbrücker Zeitung sind bereits zur Durchführung beauftragt. "

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