Sohn soll Mutter erstochen haben – Anklage verlesen
Mit der Verlesung der Anklage hat am Freitagmorgen vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess gegen einen Mann aus Dillingen-Pachten begonnen. Die Anklage wirft dem 35-Jährigen vor, seine 67-jährige Mutter im Juni mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Er sitzt in U-Haft. Ob er dort bleiben muss, ist unklar.
Mit einem gezielten Stich in den Oberkörper, der das Herz traf, soll der Angeklagte seine Mutter getötet haben – die Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte später sichergestellt werden. Anwohner hatten am 21. Juni dieses Jahres kurz nach 8.00 Uhr morgens die Polizei alarmiert, nachdem sie Schreie gehört und ihre blutüberströmte Nachbarin vor dem Haus entdeckt hatten. Die 67-Jährige konnte sich nach der Attacke noch vor die Haustür schleppen, brach dann blutüberströmt tot zusammen.
Das Sondereinsatzkommando rückte an, der Angeklagte ließ sich dann aber schließlich widerstandslos festnehmen. Zunächst beschuldigten sich er und sein Sohn gegenseitig, die Mutter beziehungsweise Großmutter erstochen zu haben. Die Indizien aber waren eindeutig – der Sohn, nicht der Enkel hat die Tat offenbar begangen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen demnach Totschlag vor. Am Freitagvormittag hat der Prozess mit der Verlesung der Anklage begonnen.
Motiv bislang unklar
In seinen Vernehmungen hat der Angeklagte bislang geschwiegen. Laut Staatsanwaltschaft ist das Motiv denn auch nach wie vor unklar, es soll aber bereits zuvor in der Familie mehrfach zum Streit gekommen sein.
Im Mittelpunkt des Prozesses dürfte aber eher die Frage stehen, ob der Angeklagte für die Tat strafrechtlich verantwortlich zu machen ist, oder ob er nicht nur vermindert, sondern gänzlich schuldunfähig ist.
Selbst die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der 35-Jährige leide unter einer krankhaften seelischen Störung. Er soll mehrfach in pychiatrischer Behandlung gewesen sein.
Beim Prozessauftakt am Freitag fehlte der psychiatrische Gutachter – auch deshalb nur die Anklageverlesung. Bereits bei der wirkte der Angeklagte seltsam abwesend. Der Prozess wird am 5. Januar fortgesetzt.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 15.12.2023 berichtet.