Ein Justizbeamter legt einem Angeklagten im Gerichtssaal Handschellen an (Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch)

Urteil gegen 23-jährigen Messerangreifer von Karlsbrunn rechtskräftig

  03.04.2024 | 16:26 Uhr

Vor knapp zwei Wochen hat das Landgericht Saarbrücken den 23-jährigen Messerangreifer von Karlsbrunn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nun teilte es mit: Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil gegen den 23-Jährigen, der im Sommer 2023 ein Pärchen nahe des Wildparks Karlsbrunn brutal mit einem Messer angegriffen hat, ist rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken bestätigt.

Der Angeklagte ist am 22. März zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des zweifachen versuchten Totschlags schuldig. Zudem ordnete es seine Unterbringung in der Merziger Forensik an.

Unvermittelt auf Opfer eingestochen

Zu der Messerattacke war es am Abend des 26. August gekommen. Ein 47-jähriger Mann war mit einer Freundin und einem Hund im Wald unterwegs. Der 23-Jährige soll zunächst mit dem Hund gespielt haben, dann aber unvermittelt auf seine beiden Opfer eingestochen haben. Dabei verletzte er beide lebensgefährlich.

Nur äußerst glückliche Umstände hätten dazu geführt, dass die beiden Opfer die Attacke überlebt haben, so das Gericht.

Täter leidet an Persönlichkeitsstörung

Im Prozess ging es vor allem um die Frage der Schuldfähigkeit. Der Angeklagte leidet laut Gutachterin unter einer emotionalen Persönlichkeitsstörung, war in seiner Heimat mehrfach in psychiatrischer Behandlung und hat bereits drei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes beantragt. Die Heimtücke, so das Gericht, sei zwar objektiv gegeben, die beiden Opfer arg und wehrlos gewesen. Subjektiv aber habe der Angeklagte das aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung vermutlich gar nicht erkennen können.

Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 03.04.2024 berichtet.


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