Erster wegen Cannabis-Delikten verurteilter Saarländer aus Haft entlassen
Das am 1. April in Kraft getretene Cannabis-Gesetz hat auch Konsequenzen für die Justiz. Im Saarland sind rund 21.000 Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geprüft worden. Ersten Betroffenen ist die Strafe nun erlassen worden. Hunderte weitere Fälle werden geprüft.
Ein Erwachsener ist im Saarland vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden und profitiert so vom Cannabis-Gesetz, das zum 1. April in Kraft getreten ist. Das teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag mit. Demnach sollen bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, teilweise erlassen und Verurteilungen gelöscht werden.
So auch in zwei weiteren Fällen: Zwei Erwachsene im Saarland würden wohl Mitte April entlassen, weil sich die Strafe wegen der Regelung verkürze, hieß es. Hinzu komme eine einstellige Zahl von Erwachsenen, bei denen eine derartige Strafe zwar entfalle – die aber zur Vollstreckung anderer Strafen in Haft blieben, berichtet die dpa.
Im benachbarten Rheinland-Pfalz sind nach dpa-Angaben bisher elf Häftlinge aus dem Strafvollzug entlassen worden.
Überprüfung von 2700 Verfahren weitestgehend abgeschlossen
Wie der SR zuvor berichtete, mussten insgesamt 21.000 Verfahren im Saarland wegen der Cannabis-Teillegalisierung untersucht werden. Bei 2700 davon bestand der erhöhte Verdacht, dass sie unter die Amnestie fallen. Das hatte das Justizministerium auf SR-Anfrage Mitte März mitgeteilt. Die Überprüfung der 2700 Verfahren ist nach Informationen der dpa inzwischen weitestgehend abgeschlossen.
Bisher seien etwa 700 Verfahren identifiziert worden, die der Regelung unterliegen und nachzubearbeiten seien, hieß es. "In mehr als 300 Verfahren wird eine gerichtliche Neufestsetzung der rechtskräftigen Strafe erforderlich sein", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken enormer Arbeitsaufwand
Die Staatsanwaltschaft verwies auf einen enormen Arbeitsaufwand. Allein die Prüfung, ob rechtskräftig verhängte, bisher nicht vollstreckte Strafen unter die Regelung fallen und damit einer Nachbearbeitung bedürfen, dauere bereits seit rund vier Monaten an. An der Prüfung der mehr als 2700 priorisierten Verfahren habe eine Staatsanwältin in Vollzeit rund dreieinhalb Monate gearbeitet.
Zudem komme nun der Aufwand für die Nachbearbeitung derjenigen rund 700 Verfahren hinzu, die der Regelung unterfallen. Unter anderem müssten Gerichte demnach Gesamtstrafen neu bestimmen. Ein Zeitpunkt, wann sämtliche Arbeiten abgeschlossen sein könnten, sei derzeit seriös nicht zu nennen, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit.
Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 05.04.2024 berichtet.