Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) steht fest, dass Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben. In Schulen drohen bei einer Missachtung weiterhin Bußgelder. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten mehrere Eltern ungeimpfter Kinder geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Masern-Impfung sowohl sinnvoll, als auch verfassungskonform sei. Die Impfung führe dazu, dass sich die gesundheitliche Sicherheit der Kinder erheblich verbessere. Mit einer Impfpflicht gehe der Staat seiner Verpflichtung nach, gefährdete Menschen zu schützen. Menschen, die sich nicht impfen lassen können - etwa Schwangere oder Kinder unter einem Jahr - könnten durch die Pflicht geschützt werden.
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Wolfram Henn ist Mitglied im deutschen Ethikrat und Mediziner. Für ihn kam das Urteil des Gerichts nicht überraschend. Für Henn ist bemerkenswert, dass das Gericht in seinem Urteil festhält, dass der Staat die Impfpflicht aufrechterhalten muss - diese sogar "erforderlich" sei, wie es im Beschluss heißt.
Zukünftig Masern ausrotten
Der Schutz derer, die sich nicht impfen lassen können, stehe über dem sehr geringen Impfrisiko der seit Jahrzehnten bewährten Impfung, so Henn. Noch heute kann eine Erkrankung an Masern gravierende Folgen für die Gesundheit von Kindern haben, daher begrüßt der Mediziner die Entscheidung. Auch wenn die Impfquote gegen Masern sehr hoch sei, ist laut Henn weiterhin Luft nach oben. Mit lückenlosen Impfprogrammen bestehe hingegen die Chance, die Masern endgültig auszurotten.
Ein Thema in der Sendung "Region am Mittag" am 18.08.2022 auf SR 3 Saarlandwelle.