Löschfahrzeug der Feuerwehr in Blieskastel vor dem Seniorenzentrum „Haus am Berg“  (Foto: SR/Eva Lippold)

Feuerwehr hielt Brandschutzwache vor Blieskasteler Seniorenheim

Informationen von Eva Lippold und Barbara Spitzer / Onlinefassung: Dagmar Scherer   07.11.2023 | 18:00 Uhr

Seit dem 3. November stand am Seniorenzentrum „Haus am Berg“ in Blieskastel ein Tank-Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr. Und nicht nur das. Rund um die Uhr schoben dort Feuerwehrleute Wache. Der Grund: Im Wohnheim gibt es Mängel beim Brandschutz. Nun gibt es Streit um die Kosten des Einsatzes.

Rund um die Uhr war eine Löscheinheit mit einem Leiterwagen vor dem Gebäude des Seniorenzentrums „Haus am Berg“ in Blieskastel im Einsatz. Denn dort gab es erhebliche Mängel bei der Brandmeldeanlage.

Nach Angaben des Landkreises sollte dem Betreiber deshalb sogar ursprünglich die komplette Nutzung des Gebäudes untersagt werden, doch dann hätten die Bewohner buchstäblich auf der Straße gestanden. Als Kompromiss wurde deshalb zunächst einmal eine Rund-um-die-Uhr-Brandwache angeordnet.

Privater Betreiber übernimmt Brandwache

Die Brandwache musste so lange vor Ort bleiben, bis der Betreiber eine behördlich geforderte Verbindung der Brandmeldeanlage zu einer Notrufzentrale geschaffen hatte. Das ist nun erfolgt. Zudem sind weitere Nachbesserungen in den nächsten Tagen geplant.

Die vorsorgliche Brandsicherheitswache der freiwilligen Feuerwehr wurde deshalb beendet. Wie der Leiter des Hauses am Berg mitteilte, sind die Feuerwehrleute abgezogen. Der Heimleiter kritisierte die Anordnung der Maßnahme als "unverhältnismäßig", die Kritikpunkte seien schnell abgearbeitet worden.

Auch eine Sache für das Gericht

Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr trägt zunächst erst mal der Landkreis, da er die Wache angeordnet hat. Aber es läuft bereits ein Gerichtsverfahren zwischen Betreiber und Landkreis. Nach SR-Berechnungen dürfte der Wachdienst der freiwilligen Feuerwehr im Haus am Berg mindestens 20.000 Euro gekostet haben.

Das Seniorenheim hatte aufgrund der sofortigen Räumungsanordnung der Unteren Bauaufsichtsbehörde sogenannten Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Und das Gericht hat dann einen so genannten Hängebeschluss erlassen. Der besagt: Der Betreiber muss das Gebäude nicht räumen – Voraussetzung ist aber besagte Brandwache.

Alles Weitere wird nun das Gericht klären – und vermutlich auch, wer am Ende für diese Kosten aufkommen muss.

Ein Thema in der "Region am Mittag" am 06.11.2023 auf SR 3 Saarlandwelle

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