Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit?

Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit?

Reporter: Markus Person/Onlinefassung: Dagmar Scherer   29.02.2024 | 16:15 Uhr

Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten könnte durchaus ein Modell sein, um die Integration geflüchteter Menschen zu verbessern, so die Einschätzung des saarländischen Landkreistages. Dazu braucht es seiner Einschätzung nach aber Unterstützung – am besten von den Jobcentern.

Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen sollen Asylbewerber künftig einfache Arbeiten erledigen müssen – und zwar vier Stunden am Tag. Diese Meldung hat für ordentlich Diskussionen gesorgt. Denn die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber ist umstritten. Zum einen klingt sie so, als ob Asylbewerber nicht arbeiten wollten, zum anderen, weil ein Stundenlohn von gerade mal 80 Cent geplant ist.

Recktenwald sieht durchaus Vorteile

Landkreistagsvorsitzender Udo Recktenwald im Studio (Foto: SR)
Landkreistagsvorsitzender Udo Recktenwald im Studio

Udo Recktenwald, Landrat im Landkreis St. Wendel und Vorsitzender des saarländischen Landkreistages, könnte sich ein solches Modell durchaus auch im Saarland vorstellen. Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, haben eine gewisse Wartezeit, bis sie arbeiten dürfen.

Wenn Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit herangezogen würden, könnte diese Wartezeit etwas überbrückt werden. Und es könnte in der Bevölkerung zu einer größeren Akzeptanz der Geflüchteten und damit auch der Flüchtlingspolitik beitragen, so seine Einschätzung.

Der Blick geht Richtung Jobcenter

Ohne Unterstützung vom Bund – vor allem auch finanziell – sei ein solches Modell aber nicht umsetzbar. Recktenwald hat hier konkret die Jobcenter im Blick. Ein ähnliches Modell gebe es ja in Form der sogenannten Ein-Euro-Jobs für Arbeitslosengeld II-Empfänger.

Dazu gehören auch Maßnahmen, bei denen jeweils 10 bis 15 Personen in Kursen für die Tätigkeiten angeleitet werden. Für Asylbewerber müssten neben solchen Anleitern dann aber auch noch Dolmetscher mit an Bord, um die Asylbewerber auf ihre gemeinnützige Arbeit vorzubereiten und auch zu begleiten.

Die rechtliche Regelung

Nach einer Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz können Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden – so wie die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Zu diesen Arbeiten gehört alles, was im öffentlichen Interesse liegt und der Allgemeinheit dient.

Eine solche Arbeit ist zum Beispiel das Sauberhalten von kommunalen Parks und Grünanlagen. Ausgeschlossen sind hingegen alle erwerbswirtschaftlichen, auf Gewinn ausgerichteten Tätigkeiten – also sozialversicherungspflichtige Jobs. Das bedeutet aber auch: Bei dieser Art von Beschäftigung gibt es keine Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.

Fazit

Summa summarum könnte ein solches Modell für Asylbewerber durchaus handfeste Vorteile bringen, so die Einschätzung von Recktenwald. Die Integration der Menschen in den 1. Arbeitsmarkt könnte so leichter werden – auch weil sie so schneller die deutsche Sprache lernen würden.

Ein Thema in der "Region am Nachmittag" am 29.02.2024 auf SR 3 Saarlandwelle

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