Standesamt (Foto: dpa)

Einmal anders heißen

Marie Kribelbauer / Online-Fassung: Patrick Wiermer   13.02.2019 | 10:35 Uhr

An einem Tag im Jahr mal so heißen, wie man es sich wünscht. Das geht. Und zwar heute am Ändere-deinen-Namen-Tag. Der ist vor allem für die Menschen gedacht, die mit ihrem Vornamen unzufrieden sind. Doch die Namensänderung ist nicht immer so einfach.

Der "Ändere-deinen-Namen-Tag" ist vor allem für die Menschen gedacht, die mit ihrem Vornamen unzufrieden sind. Immerhin sucht man sich den ja nicht selbst aus. Und was Mama und Papa gefällt, muss nicht unbedingt auch dem Geschmack des Sprösslings entsprechen.

Hohe Hürden für Namensänderung

Dass jemand nach Neunkirchen aufs Standesamt kommt und seinen Namen ändern lassen möchte, sei keine Seltenheit, erzählt Amtsleiter Peter Klein. Er hat schon so einige Formulare auf dem Tisch gehabt und weiß, worauf es ankommt, wenn man sich für einen neuen Namen entscheidet und den alten ablegt: „Dazu bedarf es immer eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund könnte sein, dass der Vorname lächerlich klingt, dass mit diesem Vornamen psychische Belastungen verbunden sind, und das muss man entsprechend auch begründen.“

Ein Antrag allein reicht also nicht. Es müssen außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und die Einkommensnachweise mitgeliefert werden. Ob die Namensänderung letztendlich bewilligt wird, entscheidet im Fall Neunkirchen die Kreispolizeibehörde. Was dafür als Grund ausreicht, ist jedoch nicht Stein gemeißelt: „Es gibt eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu diesem Gesetz. Das enthält einen gewissen Katalog, welche Gründe maßgebend sein könnten, um eine solche Namensänderung zu rechtfertigen. Die ist nicht abschließend. Es gibt auch wenig Rechtsprechung über diese Geschichten. Es ist alleine im pflichtgemäßen Ermessen der zu entscheidenden Behörde.“

Gebühren zwischen fünf und 1000 Euro

Wer jetzt überlegt, seinen ungeliebten Namen ändern zu lassen, sollte aber bedenken, dass die Sache ganz schön teuer werden könnte. Die Gebühr ist festgeschrieben und liegt zwischen fünf Euro und tausend Euro. „Das kommt drauf an welcher Name geändert wird, ob es eine Vornamensänderung ist oder eine Nachnamensänderung ist. Das kommt auch auf die Einkommensverhältnisse der Antragssteller an“, sagt Klein.

Die Änderung des Vornamens ist von daher also unproblematischer. Doch auch hier muss sorgfältig ausgewählt werden. Peter Klein: „Natürlich darf eine Namensänderung nicht dazu führen, dass es wieder zu Verwechslungen oder zu Anstößigkeiten führt.“

Kreativ darf man bei der Namenswahl aber trotzdem sein. Der Fantasie seien wenig Grenzen gesetzt. Peter Klein erinnert sich auch an einen besonderen Fall. Ein Deutscher war zum Islam konvertiert. „Er wollte einen religiösen Namen haben und wollte daher Ali heißen. Da hatten wir zunächst Bedenken, aber es ist dann am Ende doch genehmigt worden“

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