Wichtigster Zeuge im Yeboah-Prozess präzisiert Aussage
Im Prozess gegen den ehemaligen Anführer der Saarlouiser Neonazis, Peter St., hat die Verteidigung am Dienstag die sofortige Haftentlassung beantragt. Zuvor hatte der Kronzeuge der Anklage, Heiko S., vor dem Oberlandesgericht Koblenz ausgesagt.
Der 51-jährige Heiko S., der Mitte der 1990er Jahre aus der Skinheadszene ausgestiegen war, hatte das Verfahren gegen Peter St. durch seine bisherigen Aussagen überhaupt erst ins Rollen gebracht. Im ersten Yeboah-Prozess hatte er von einem Treffen in einer Kneipe kurz vor der Brandstiftung in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft berichtet.
Bei diesem Treffen habe der jetzt Angeklagte St. die zeitgleich laufenden Übergriffe auf Ausländerunterkünfte in Ostdeutschland begrüßt und erklärt, so etwas müsste auch mal in Saarlouis "passieren oder brennen" – so die Angaben des Kronzeugen.
Angeklagter habe nicht "brennen" gesagt
Während auch in den polizeilichen Vernehmungsprotokollen von Heiko S. immer wieder mal von "brennen" die Rede war – am Dienstag bestand der 51-Jährige Szeneaussteiger vor dem Oberlandesgericht Koblenz darauf, dass der Angeklagte St. nicht "brennen", sondern "passieren" gesagt habe.
Also keine Aufforderung zu Brandstiftung und Mord, sondern zu Randale, zu Landfriedensbruch oder Sachbeschädigung – Straftaten, die längst verjährt wären. So habe auch er, Heiko S., den Satz verstanden.
Verteidiger fordert Haftentlassung
Für die Verteidiger ist klar: Der dringende Tatverdacht ist damit nicht mehr haltbar, der ehemalige Neonaziboss Peter St. müsse auf freien Fuß gesetzt werden. Die Nebenklage sieht es anders. Heiko S. sei aus Angst vor Rache aus der rechten Szene am Dienstag teilweise zurückgerudert.
Ob St. nach gut einem halben Jahr U-Haft tatsächlich freikommt? Das Gericht will außerhalb der Hauptverhandlung darüber entscheiden – möglicherweise noch vor dem nächsten Prozesstermin am Freitag.
Angeklagtem wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen
Die Formulierung kann für den Ausgang des Prozesses entscheidend sein. Denn die Bundesanwaltschaft wirft St. wegen dieser Äußerung Beihilfe zum Mord vor.
Er habe damit Peter S. zumindest bestärkt, in der Asylbewerberunterkunft Feuer zu legen. Zuletzt hatte der Vertreter der Bundesanwaltschaft nicht ausgeschlossen, dass sich Peter St. auch der Anstiftung zu Mord schuldig gemacht haben könnte. Bei einer Verurteilung könnte dies dann für St. eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten.
St. bestreitet, den Satz gesagt zu haben. Sein Verteidiger hatte am ersten Prozesstag die Glaubhaftigkeit der Aussage von Heiko S. angezweifelt. An dem Kneipenabend sei er stark alkoholisiert gewesen. Zudem sei die Aussage über seinen Mandanten von den ermittelnden Beamten regelrecht in Heiko S. hineingefragt worden.
Mordverdacht gegen Heiko S.
Gegen Heiko S. läuft ebenfalls ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft. Er steht nach dem Teilgeständnis von Peter S. im ersten Yeboahprozess unter Mordverdacht. Peter S. hatte ihn schwer belastet und als eigentliche Triebfeder für den Anschlag bezeichnet, den sie dann gemeinsam quasi "hinter dem Rücken von Peter St." durchgeführt hätten. Wobei Heiko S. das Benzin mitgebracht und auch das Feuer gelegt habe.
Über dieses Thema berichtet auch die SR info Rundschau am 05.03.2024.