Dashcam in einem Streifenwagen der saarländischen Polizei (Foto: SR)

Mangelhafte Gesetzesgrundlage für Polizei-Dashcams?

  27.11.2023 | 20:13 Uhr

Die neuen Einsatzfahrzeuge der Saar-Polizei sind mit Kameras in der Frontscheibe, sogenannten Dashcams, ausgestattet. Wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage können die Kameras aber nur eingeschränkt genutzt werden, kritisiert die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Saarland hat klare gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Überwachungskameras, sogenannten Dashcams, in den Streifenwagen gefordert.

Die Gewerkschaft sehe die Einführung dieser Kameras zwar durchaus positiv, sagte DPolG-Landeschef Markus Sehn. Die Gewerkschaft hatte sich bereits im Frühjahr für deren Einsatz ausgesprochen. Allerdings gebe es im Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei eine Lücke.

Kameras können nur eingeschränkt genutzt werden

Es gebe keine effektive und umfassende Eingriffsermächtigung für solche Kameras. Die Systeme würden nun mit eingeschränkter Funktion in den Einsatz gehen.

Der Rückgriff auf die Regeln für die Bodycams, die von Polizisten am Körper getragen werden, reiche nicht aus. Diese Kameras dürfen nur bei Gefahr im Verzug eingesetzt werden. Die Landesregierung müsse nun schnell eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.

Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht am 27.11.2023 im SR Fernsehen.


Mehr zu Dashcams

Artikel mit anderen teilen

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja