Die Aufschrift «Kein Netz» ist auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons zu sehen. (Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand)

Verfahren gegen Mobilfunkprovider wegen 4G-Funklöchern

Axel Wagner   20.11.2023 | 12:34 Uhr

Weil es immer noch weiße Flecken im 4G-Mobilfunknetz gibt – von 5G ganz zu schweigen –, hat die Bundesnetzagentur gegen die deutschen Netzbetreiber erstmals Bußgeldverfahren eröffnet. Im Saarland sieht es bei der 4G-Abdeckung vergleichsweise gut aus.

„Wegen schuldhafter, nicht rechtzeitiger, vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ geht die Bundesnetzagentur gegen die drei Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) vor. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag berichtete, läuft das Verfahren bereits seit September.

Weiße Flecken hätten bis Jahresende weg sein müssen

Konkret geht es um bundesweit 500 Funklöcher im 4G-Netz. Keiner der drei Netzbetreiber bietet dort einen Empfang von 100 Mbit/s an. Diese weißen Flecken hätten bis zum Jahresende verschwunden sein müssen, heißt es in einem Schreiben der Bundesnetzagentur.

Wo genau sich die beanstandeten Funklöcher befinden, dazu will sich die Bundesnetzagentur auch auf SR-Nachfrage nicht äußern. Man mache keine Angaben zu laufenden Verfahren, teilte die Agentur mit. Ein Blick auf die öffentlich verfügbare Mobilfunk-Karte zeigt allerdings, dass das Saarland bei 4G vergleichsweise gut da steht. Beim 5G-Ausbau liegen die Saarländer knapp unter dem Bundesschnitt.

Ausschnitt der Mobilfunk-Monitoring-Karte, 4G-Abdeckung,  auf dem Bildschirm eines Laptops. (Foto: SR/GeoBasis-DE/Bundesnetzagentur/Pixabay)
Ausschnitt der Mobilfunk-Monitoring-Karte, 4G-Abdeckung, auf dem Bildschirm eines Laptops.

Im Saarland nur noch kleine Löcher

Ein größeres 4G-Funkloch findet sich im Saarland eigentlich nur noch im Warndt, zwischen Friedrichweiler, Ludweiler und Lauterbach. Ansonsten kann es in sehr kleinen Gebieten vereinzelt noch zu Emfangsproblemen kommen, etwa bei Schmelz-Hüttersdorf, bei Merzig-Brotdorf und Britten, Wadern-Büschfeld sowie bei Kirkel.

Die Zahl der bundesweiten 4G-Funklöcher, die von der Bundesnetzagentur moniert werden, gilt in Branchenkreisen jedoch als sehr gering. Von daher werden auch keine hohen Bußgelder erwartet. Die Verfahren werden eher als Signal an die Branche gewertet, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.

Mobilfunk-Standards

  • 2G (GSM) – bis 9,6 Kilobit pro Sekunde
  • 2.5G (GPRS) – bis 54 Kilobit pro Sekunde
  • 2.75G (EDGE) – bis 220 Kilobit pro Sekunde
  • 3G (UMTS) – bis 384 Kilobit pro Sekunde 3.5G (HSPA bzw. HSPA+) – bis 7,2 bzw. 42 Megabit pro Sekunde
  • 3.9G (LTE bis CAT 4) – bis 150 Megabit pro Sekunde
  • 4G (LTE Advanced) – bis 500 Megabit pro Sekunde
  • 4.5G (LTE Advanced Pro) – bis 600 Megabit pro Sekunde
  • 5G – bis 10 Gigabit pro Sekunde

Funktionierendes mobiles Internet setzt technisch mindestens 3G voraus. Da die 3G-Netze in Deutschland aber Ende 2021 abgeschaltet wurden, wird für Datenübertragungen wie Navigationsysteme, Videoübertragungen oder anspruchsvollere Dienste de facto ein 4G- oder 5G-fähiges Handy mit entsprechender Netzverbindung benötigt.


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