Für den Medienanwalt Christian Solmecke ist die Entscheidung des Gerichts im Verfahren gegen Till Lindemann grundsätzlich nachvollziehbar: Würden Zeugen und Beweise fehlen, könne trotz ausführlicher Medienberichte niemand verurteilt werden. Dem Rammstein-Sänger waren unter anderem sexuelle Übergriffe im Rahmen von Konzerten vorgeworfen worden.
Teilweise, so die Vorwürfe, auch gegenüber Minderjährigen. Die vermeintlichen Opfer hätten zwar mit den Medien gesprochen, sagt die Staatsanwaltschaft Berlin, aber keine Anzeige erstattet oder vor Gericht ausgesagt.
Mehr Hartnäckigkeit bei Kachelmann-Prozess
Andere vermeintliche Opfer habe die Staatsanwaltschaft schlichtweg nicht gefunden: etwa die 15-Jährige, die in Medienberichten als beste Freundin der Tochter eines Bandmitglieds beschrieben worden war.
Für Solmecke wirft die Tatsache, dass sie trotz der bekannten Details nicht gefunden wurde, Fragen auf: "Wurde da intensiv nach gesucht oder hat man hier verfrüht das Verfahren eingestellt?" Im Vergleich zu der Hartnäckigkeit, die das Gericht etwa im Fall Kachelmann gezeigt habe, sei das Verfahren gegen Lindemann früh eingestellt worden.
Lindemann klagt gegen Spiegel
Rechtlich gesehen könnte das Verfahren wieder eröffnet werden, sollte es neue Zeugen oder Beweise geben, sagt Solmecke, das sei aber nicht die Praxis. Stattdessen sei Till Lindemann jetzt wohl eher als Ankläger vor Gericht: Unter anderem gegen den Spiegel klage er vor dem Landgericht Hamburg wegen verschiedener Behauptungen in Medienberichten, bei manchen schon mit Erfolg.
Ein Thema in der Sendung "Der Nachmittag" am 30.08.2023 auf SR 2 KulturRadio.