Spektakuläre Wende im Fall von Klaus Bräunig, der seit 53 Jahren im Knast sitzt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass über seine Freilassung neu entschieden werden müsse, da seine Grundrechte verletzt worden seien. Zudem hat sich unerwartet ein Zeuge gemeldet, dessen Aussagen Bräunigs Unschuld beweisen könnten.
Klaus Bräunig (79) wurde 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess vom Mainzer Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes an Margot und Dorothee Geimer verurteilt. Es gab keine Beweise. Drei Geständnisse widerrief Bräunig. Weil er bis heute seine Unschuld beteuert, sahen die Gerichte ein Rückfallrisiko, seine vorzeitige Entlassung wurde mehrmals abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidungen aufgehoben. Das Alter des Häftlings müsse berücksichtigt werden, so die Verfassungsrichter:innen. Bräunig kann trotzdem nicht sofort entlassen werden. Der Fall wurde zurückverwiesen an das Landgericht Koblenz und das will ihn nun erneut psychologisch begutachten lassen. Das kostet Zeit. Zeit, die Bräunig nicht hat. Er ist mittlerweile schwer erkrankt. Seine junge Anwältin Carolin Arnemann will einen Freispruch. Lässt sich nachweisen, dass Bräunig unschuldig im Gefängnis gesessen hat? Es wäre einer der größten Justizskandale Deutschlands.
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