Sportgericht verurteilt 1. FC Kaiserslautern zu hoher Geldstrafe
Der 1. FC Kaiserslautern muss knapp 100.000 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB). Grund sind Zündeleien von FCK-Anhängern vor Anpfiff des Halbfinales im DFB-Pokal beim 1. FC Saarbrücken im April.
Wegen Zündeleien einiger seiner Anhänger beim DFB-Pokal-Halbfinale muss Fußball-Zweitligist 1. FC Kaiserslautern eine Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro zahlen. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) entschieden. Bis zu 33.200 Euro davon darf der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der FCK hat dem Urteil bereits zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.
Vor Anpfiff des Halbfinals im DFB-Pokal beim 1. FC Saarbrücken im April hatten FCK-Fans den Angaben zufolge 30 Bengalische Feuer und eine Rakete gezündet. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff seien von den Anhängern der "Roten Teufel" weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und ein Böller abgebrannt und eine weitere Rakete auf den Rasen geschossen worden.
Wie der DFB weiter mitteilte, entfachten FCK-Anhänger außerdem nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste.