Urteil nach tödlichem Zugunglück im Elsass gefallen
Neun Jahre nach der Entgleisung eines TGV-Testzugs im Elsass hat ein Gericht in Paris die Staatsbahn SNCF, den Lokführer und weitere Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei dem Unglück waren elf Menschen ums Leben gekommen, 42 wurden verletzt.
Der aus Paris kommende Zug war am 14. November 2015 kurz vor Straßburg am Ende der Schnellfahrstrecke mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve entgleist. Der Testzug war mit Bahnpersonal, Technikern und Gästen besetzt und stürzte bei Eckwersheim teils in den Rhein-Marne-Kanal.
Neun Jahre später verurteilte das Gericht die SNCF nun zur Zahlung einer Strafe von 400.000 Euro, zwei ihrer Tochtergesellschaften müssen jeweils 225.000 Euro und 150.000 Euro zahlen.
Der im Führerstand des TGV für das Bestimmen des Bremspunktes verantwortliche Eisenbahner wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Lokführer selbst erhielt eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Ein weiterer im Führerstand anwesender Eisenbahner wurde freigesprochen.
Falsche Bremsberechnung
Der Zug sollte bei der Testfahrt am Unglückstag schneller als im späteren regulären Verkehr auf der Strecke unterwegs sein. Dazu war ein Sicherungssystem ausgeschaltet worden, das den Zug bei zu hohem Tempo normalerweise vor der Kurve zwangsweise abgebremst hätte.
Die Eisenbahner nahmen dann keine korrekte Berechnung des Punktes vor, ab dem sie den Zug hätten abbremsen müssen. Statt mit erlaubtem Tempo 176 erreichte der Zug die Kurve mit 265 Kilometern pro Stunde und entgleiste.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 11.10.2024 berichtet.