Luxemburg erlässt neues Gesetz zur Staatsangehörigkeit

Das Großherzogtum Luxemburg ordnet sein interkulturelles Zusammenleben umfassend neu. Der Status der Person, ob Geflüchtete, Grenzgänger oder Luxemburger soll dadurch in den Hintergrund rücken. Alle sollen von finanziellen Hilfen etwa beim Aufbau eines Unternehmens profitieren können.

Luxemburg hat ein neues Gesetz zur Staatsangehörigkeit verabschiedet. Nach diesem spielt es keine Rolle mehr, „ob man Geflüchteter, Neuankömmling, langjährig ansässiger Nicht-Luxemburger, Grenzgänger oder Luxemburger ist“. So teilte es Luxemburgs Integrationsminister Max Hahn am Donnerstag mit.

Leichter Zugang zu allen Angeboten

Nach dem neuen „Gesetz zum interkulturellen Zusammenleben“ kann künftig jeder an allen Programmen und Aktivitäten im Land teilnehmen. Das betrifft etwa auch finanzielle Hilfen beim Aufbau eines Unternehmens.

Das Wort „Integration“ des Gesetzes aus dem Jahre 2008 ist gestrichen. Jetzt gehe es um ein umfassenderes Konzept des interkulturellen Zusammenlebens. Die luxemburgische Regierung schreibt in einer Mitteilung von einem Paradigmenwechsel.

Unter anderem sollen Gemeinden dabei unterstützt werden, die neue Strategie lokal umzusetzen. Außerdem soll es auf nationaler Ebene ein neues Gremium geben, den „Conseil supérieur“. Dort können auch Grenzgänger Mitglied werden.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 21.07.2023 berichtet.

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