Grundsteuer in Frankreich: "Größte Erhöhung seit Ende der 80er Jahre"

Viele Gemeinden in Frankreich erhöhen Grundsteuer-Hebesatz deutlich

Sabine Wachs / Onlinefassung: Anne Staut   01.09.2023 | 12:44 Uhr

Ein Häuschen am Stockweiher, in der Normandie oder in Südfrankreich: Auch einige Saarländer haben in Frankreich Grundbesitz. Dafür müssen sie künftig deutlich mehr zahlen. Denn der französische Staat hat die Grundsteuer landesweit zum 30. August erhöht. In einigen Orten können zudem weitere Kosten entstehen.

Es ist die größte Erhöhung seit Ende der 1980er Jahre: Für die Grundsteuer in Frankreich fallen nun 7,1 Prozent mehr an als vor dem 30. August. Zusätzlich haben viele Städte und Gemeinden noch den sogenannten Hebesatz gesteigert. Das heißt, sie haben die zu zahlende Steuer auf die Grundsteuer erhöht.

Absurde Züge nimmt das Ganze in Paris an: Die Stadt verlangt zusätzlich zu der Erhöhung durch den Staat noch 51,9 Prozent mehr. Das entspricht einer Grundsteuererhöhung um mehr als 62 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Hebesatz steigt auch im Département Moselle

Aber auch direkt an der Grenze zum Saarland gibt es deutliche Erhöhungen. Die Stadt Metz zum Beispiel erhebt in diesem Jahr 21,5 Prozent mehr Grundsteuer als noch 2022. Der Betrag setzt sich aus der staatlichen Erhöhung und dem Hebesatz von mehr als 13 Prozent zusammen.

Im gesamten Département Moselle haben insgesamt 60 Gemeinden die Grundsteuer zusätzlich zur staatlichen Abgabe erhöht. Die Städte und Gemeinden begründen das unter anderem mit den steigenden Energiekosten und der hohen Inflation.

Mit dem Geld sollen zum Beispiel die Schulessen subventioniert werden, sodass die Preise in den Schulkantinen nicht steigen, das Benzin für die Müllabfuhr soll davon bezahlt werden und auch die Heizkosten für öffentliche Schwimmbäder und Turnhallen.

Eigentümer erhalten Steuerbescheid

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Frankreich besitzt, erhält seinen Steuerbescheid per Post oder per Mail. Über die exakte Erhöhung und den zu zahlenden Betrag können sich Haus- und Grundstücksbesitzer auf der Internetseite des französischen Finanzministeriums informieren. Dazu brauchen sie die Postleitzahl des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 01.09.2023 berichtet.


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