Neues Selbstbestimmungsgesetz wird gut angenommen
Im Saarland wird die neue Möglichkeit, seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen, gut angenommen. Sie ist durch das neue Selbstbestimmungsgesetz geregelt, das im November in Kraft tritt. Der Lesben- und Schwulenverband Saar spricht von einem Befreiungsschlag.
Das richtige Geschlecht eintragen zu lassen, ist für Trans-, Inter- und nicht binäre Menschen durch das neue Gesetz deutlich einfacher. Also für Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, die mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden, oder die sich weder als männlich noch als weiblich identifizieren.
Seit August konnten Änderungsanträge gestellt werden. Beim Standesamt in Saarbrücken haben das bislang 45 Menschen gemacht, in Saarlouis 16, in Homburg und St. Wendel zehn und in St. Ingbert sechs.
Gute Erfahrungen mit neuem Antragsverfahren
Die Erfahrungen mit dem neuen Antragsverfahren seien gut, so der Vorstand des Lesben- und Schwulenverbands Saar, Tim Stefaniak. Für Betroffene sei es eine neue Selbstbestimmung. Das alte Verfahren nach dem Transsexuellengesetz war langwierig, teuer und für Betroffene oft diskriminierend.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 18.10.2024 berichtet.