Wirth verlässt AfD-Bundesschiedsgericht
Christian Wirth gehört nicht mehr zum Bundesschiedsgericht der AfD. Gleichzeitig dementierte er einen Zeitungsbericht, wonach er am umstrittenen „Reichsbürgergesetz“-Schiedsspruch mitgewirkt haben soll.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth ist nicht mehr Mitglied des Bundesschiedsgerichts seiner Partei. Wirth sagte dem SR, er habe das Gremium aus persönlichen und aus Gründen der Arbeitsbelastung verlassen. So werde er unter anderem bei der Landratswahl im Juni im Saarpfalz-Kreis antreten.
Wirth dementiert Beteiligung an umstrittenen Schiedsspruch
Die Tageszeitung Taz hatte berichtet, dass Wirth an einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts beteiligt gewesen sei, in dem sich die Parteirichter unter anderem auf das „Reichsbürgergesetz“ aus dem Jahr 1935 berufen hatten.
Wirth dementierte, an dem fraglichen Beschluss des AfD-Bundesschiedsgerichts beteiligt gewesen zu sein. Er sei nicht von ihm unterzeichnet worden.
Aufgrund des Beschlusses war der Vizepräsident des AfD-Schiedsgerichts, Roland Ulbrich, zurückgetreten. Gegen ihn läuft laut Taz inzwischen ein Parteiausschlussverfahren.
Kurz erklärt: Das „Reichsbürgergesetz“
Mit dem „Reichsbürgergesetz“, das zu den berüchtigten Nürnberger Gesetzen gehört, legten die Nationalsozialisten fest, dass Staatsangehörige jüdischen Glaubens nicht als Reichsbürger gelten konnten. Sie durften auch nicht wählen und kein öffentliches Amt bekleiden. Jüdische Beamte mussten aufgrund dieses Gesetzes in den Ruhestand treten.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte am 11. Januar mit einem Eilbeschluss einer polnischstämmigen AfD-Politikerin Recht gegeben und ihren Parteiausschluss abgewiesen. Sie hatte sich zuvor in einem Facebook-Post als „arisch“ bezeichnet. Zur Begründung wurde unter anderem auf das Gesetz aus der NS-Zeit verwiesen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 31.01.2024 berichtet.