Saar-Richterbund widerspricht AfD-Vorwürfen zur Unabhängigkeit
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf, stellt die Partei die Unabhängigkeit der Justiz in Frage. Der saarländische Richterbund weist die Vorwürfe zurück. Kritik kam am Mittwoch auch von der Landtagspräsidentin Heike Winzent.
Die Gerichte in Deutschland seien von der Regierung eingesetzt und urteilten deshalb nicht unabhängig – der Verfassungsschutz schütze außerdem die Regierung und nicht die Verfassung, sagte der saarländische AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Josef Dörr, am Montag. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster geurteilt, dass die AfD weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf.
Entscheidungen unabhängig
Der Vorsitzende des saarländischen Richterbundes, Christian Dornis, widersprach den Vorwürfen am Dienstag. Gerichte seien in Deutschland inhaltlich völlig unabhängig. "Es ist egal, was ich als Richter entscheide, ob ich im Sinne der Regierung oder gegen die Regierung entscheide. Das hat keinen Einfluss auf meine Karriere oder auf mein Gehalt", sagte Dornis.
Das gilt aus seiner Sicht auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht. Die werden zwar von Bundesrat und Bundestag gewählt – also von der Politik. Die Bundesverfassungsrichter, die einmal im Amt seien, entwickelten aber eine "unglaubliche Unabhängigkeit und Distanz" auch zu den Parteien, die sie einst entsendet hätten, so Dornis. Zudem gebe es nach diesem Amt keine weiteren möglichen folgenden Karriereschritte.
Kritik von Landtagspräsidentin Winzent
Am Mittwoch kritisierte auch die Landtagspräsidentin Heike Winzent die Äußerungen von Dörr und nannte sie einen "Versuch der Delegitimierung des Rechtsstaates". Dafür habe sie keinerlei Verständnis – Aufgabe von Parlamentariern sei es für demokratische Werte einzustehen, nicht sie zu verunglimpfen.
Unabhängigkeit im Grundgesetz festgelegt
Auch im Grundgesetz ist die Unabhängigkeit der Justiz verankert. In Artikel 97 heißt es: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Zur Sicherung der Unabhängigkeit trägt auch bei, dass Richter auf Lebenszeit gewählt werden.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 14.05.2024 im SR Fernsehen berichtet.