Wie wird man Wahlhelfer für die Bundestagswahl?

Wie wird man Wahlhelfer für die Bundestagswahl?

Onlinefassung: Martina Kind / Reporterin: Sabine Wachs   20.11.2024 | 07:33 Uhr

Für die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar suchen die saarländischen Gemeinden Tausende Wahlhelfer. Das Amt steht nicht nur Verwaltungsangestellten, sondern allen Wahlberechtigten offen. Wie man sich meldet, was es zu tun und welches "Erfrischungsgeld" es gibt, fassen wir hier zusammen.

Eine demokratische Wahl funktioniert nicht ohne Wahlhelfer. Für die vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar brauchen die saarländischen Gemeinden erneut zwischen 9000 und 10.000 Ehrenamtliche, die einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl, in dem Fall also für die Bundestagswahl, wahlberechtigt ist, und nicht selbst auf dem Wahlzettel steht. Viele Gemeinden rekrutieren ihre Wahlhelfer etwa bei Angestellten aus der Verwaltung oder aus Parteien.

Interessierte können sich aber auch freiwillig als Wahlhelfer melden. Informationen dazu bieten viele Kommunen auf ihrer Internetseite. Man kann sich aber auch direkt an die Gemeindeverwaltung wenden. Eine Garantie, dass es mit dem Einsatz klappt, gibt es allerdings nicht.

Wenn einem Wahlamt Helfer fehlen, können Bürger dazu auch verpflichtet werden. Da die Bereitschaft im Saarland traditionell allerdings sehr groß ist, ist diese Maßnahme in der Regel nicht nötig.

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer?

Der Einsatz der Helfer beginnt bereits vor Öffnung der Wahllokale. Sie stellen dort zum Beispiel Schilder, Tische und Wahlkabinen auf.

Am Wahltag sind alle ehrenamtlichen Helfer für bestimmte Bereiche zuständig: Sie überprüfen die Wahlberechtigungen, indem sie die Personalausweise mit dem Wählerverzeichnis abgleichen und dort die Wahlteilnahme vermerken. Nur, wer im Verzeichnis gelistet ist, darf auch wählen.

Außerdem geben sie die Stimmzettel heraus, geben die Wahlurne zur Stimmabgabe frei und unterstützen die Bürger bei Problemen bei den Wahlformalitäten. Sie achten beispielsweise darauf, dass jeder die Stimmzettel richtig faltet und in die Urne steckt. Der Zettel muss so gefaltet werden, dass beim Einwurf nicht sichtbar ist, wie gewählt wurde, ansonsten wird die Stimme nicht gezählt.

Nach Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr zählen die Wahlhelfer die Stimmen öffentlich aus und melden das Wahlergebnis an die Kreis- oder Stadtwahlleitung.

Werden Wahlhelfer bezahlt?

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Dennoch gibt es eine Aufwandentschädigung, ein sogenanntes Erfrischungsgeld. In der Regel bekommen Wahlhelfer 25 Euro ausgezahlt, Wahlvorsteher erhalten 35 Euro. In einzelnen Gemeinden kann der Betrag aber auch höher ausfallen. So bietet die Gemeinde Spiesen-Elversberg ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro.

Kann man ablehnen?

Prinzipiell ist jeder Wahlberechtigte zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelfer verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus wichtigen Gründen in Betracht, beispielsweise dringende berufliche Gründe, eine Krankheit, eine Behinderung oder eine besondere familiäre Situation. Auch Menschen, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, können das Amt ablehnen.

Ein Thema auf SR 3 Saarlandwelle am 20.11.24 in der Sendung "Guten Morgen".


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