Ulrich siegt vor Gericht im Streit um Stadtratssitz
Der ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Hubert Ulrich, könnte seinen Sitz im Saarlouiser Stadtrat möglicherweise behalten. Das Verwaltungsgericht hat eine Neubewertung des Wahlergebnisses zu seinen Ungunsten als fehlerhaft gewertet.
Eine weitere Wendung im Hin und Her um die Sitzverteilung im Saarlouiser Stadtrat nach der Kommunalwahl im Juni 2024: Das Verwaltungsgericht hat einer Klage des ehemaligen Landesvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Hubert Ulrich, stattgegeben, mit der er sich gegen eine Entscheidung der Kommunalaufsicht gewandt hat. Diese hätte ihn seinen Sitz im Stadtrat gekostet.
Dabei war es laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts um eine einzige Stimme gegangen. Diese wurde bei der Feststellung des endgültigen Ergebnisses zunächst als ungültig gewertet, ist nach einer Wahlanfechtung jedoch der SPD zuerkannt worden. In der Folge hätten die Grünen ihren dritten Sitz verloren, der mit Ulrich besetzt war. Dagegen hatte Ulrich geklagt.
Wählerwille laut Gericht nicht eindeutig
Das Verwaltungsgericht entschied am vergangenen Donnerstag, dass der fragliche Stimmzettel von der Kommunalaufsicht zu Unrecht als gültig bewertet wurde, da der Wählerwille aufgrund von Mehrdeutigkeiten nicht zweifellos festgestellt werden könne. Insofern sei das ursprüngliche amtliche Endergebnis mit dem dritten Sitz für die Grünen korrekt gewesen. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.
Der erfolgreiche Kläger Ulrich ist allerdings seit Anfang des Jahres kein Mitglied der Grünen mehr. Die Partei forderte ihn darum auf, sein Mandat zurückzugeben. Sie will den erstrittenen Platz durch die nächste Kandidatin auf der Liste, Karin Nawrotzki, füllen, teilte die Kreisvorsitzende Port auf SR-Anfrage mit. Hubert Ulrich war für ein Statement nicht zu erreichen.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 31.03.2025 berichtet.
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01.04.2025, 12:07 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Textfassung hieß es, es sei unklar, ob Ulrich sein Mandat wieder antritt. Tatsächlich hatte Ulrich sein Mandat aber noch gar nicht abgegeben, da das Verfahren aufgrund der Klage noch nicht abgeschlossen war. Wir haben die Meldung entsprechend angepasst.