Umweltsünder zahlen im Saarland jetzt viel höhere Strafen
Wer Müll in der Umwelt entsorgt, muss im Saarland jetzt teilweise 300 Mal so viel Strafe zahlen wie bisher. Der neue, viel höhere Bußgeldkatalog soll Umweltsünder abschrecken. Für manche Vergehen drohen sechsstellige Summen.
Das saarländische Umweltministerium hat den "Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt" für das Saarland neu aufgestellt. "Umweltverstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden", sagte Umweltministerin Petra Berg (SPD).
Bußgeld teils deutlich höher
Für dieses Bußgeld müssen Umweltsünder künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen als zuvor. Wer Abfall wie etwa Papier, Picknickabfälle, Holz oder ähnliches in ein Gewässer wirft, kann mit einem Bußgeld von 100 bis maximal 30.000 Euro belegt werden.
Das fällt damit bis zu 300 Mal höher als früher: Damals lag der Bußgeldrahmen zwischen zehn und 100 Euro. Wer alte Autos im Wasser entsorgt, kann sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden, früher waren es bis zu 7500 Euro.
Bis zu 800 Euro für scharfkantige Gegenstände
Doch auch wer an Land seinen Müll liegen lässt, vergräbt, verbrennt oder lagert, kann ein Bußgeld bekommen. Für Zigarettenschachteln, Pappbecher, Kaugummi, Verpackungen, Obst- und Lebensmittelreste fallen bis zu 250 Euro an (früher bis zu 100 Euro).
Für scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände wie Glasflaschen, rostige Nägel oder auch Eisenreste ist ein Bußgeld von 100 bis 800 Euro festgelegt. Bei kleinerem Sperrmüll wie Stühlen, Koffer oder Kinderautos sind es zwischen 100 und 500 Euro.
Auch für Bauschutt, Bau- und Abbruchabfälle und Erdaushub bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kann ein Bußgeld verhängt werden. Es beläuft sich auf 100 bis 500 Euro.
Die höchsten Bußgelder können sogar sechsstellige Summen betragen. Solche Strafen werden allerdings Privatpersonen wohl eher nicht treffen. Sie werden zum Beispiel fällig, wenn Altöl aufbereitet wird, das mehr als 20 mg PCB pro Kilo enthält. Der Schadstoff PCB steht im Verdacht, krebserregend zu sein.
Den vollständigen Bußgeldkatalog stellte das Umweltministerium auf seiner Webseite bereit.
Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.07.2023.