Bläsehaus St. Ingbert (Foto: SR)

Klatsche für St. Ingberter Oberbürgermeister Meyer im Streit um Bläsehaus-Verkauf

Thomas Gerber   20.07.2023 | 12:08 Uhr

Im Streit um die Seniorenwohnanlage "Bläsehaus" hat der St. Ingberter Oberbürgermeister Ulli Meyer (CDU) als Vorstand der Ferdinand-Bläse-Stiftung eine heftige Niederlage vor dem Landgericht erlitten. Das Gericht hat die Schadensersatzklage der Stiftung gegen Meyers parteilosen Amtsvorgänger Hans Wagner abgewiesen.

Vor dem Landgericht forderte Oberbürgermeister Ulli Meyer (CDU) von seinem parteilosen Amtsvorgänger Hans Wagner rund 2,4 Millionen Euro Schadensersatz, weil dieser die St. Ingberter Seniorenwohnanlage Bläsehaus an Aufsicht und Gremien vorbei zudem auch noch überteuert auf Stiftungskosten gebaut habe.

Am Donnerstag gab es dann die Klatsche für die Stiftung und Oberbürgermeister Meyer. Sie hätte nicht heftiger ausfallen können. In keinem Punkt konnte das Gericht Fehlverhalten von Wagner ausmachen. Die Stiftungsaufsicht des Innenministeriums sei vielmehr ebenso wie der Aufsichtsrat über den Bau und die Kostensteigerungen informiert gewesen, zudem habe es auch die angeblich fehlenden Wirtschaftslichkeitsberechnungen gegeben.

Also keine Pflichtverletzung Wagners – ganz im Gegenteil. Hätte Wagner als Vorstand der Stiftung damals nicht investiert und das Geld auf der Bank liegen lassen, dann hätte er der Stiftung geschadet. Angesichts von Nullzinsen und Verwahrgeldern wäre das Stiftungsvermögen nämlich aufgezehrt worden.

Prozesskosten in sechsstelliger Höhe

Wagner zeigte sich nach dem Urteil hocherfreut. Seinem Nachfolger warf er Lug und Trug und Verschleuderung von Geldern der Stiftung vor. Die bliebe nämlich jetzt auch noch auf Prozesskosten in sechsstelliger Höhe sitzen, außerdem habe Meyer das Bläsehaus, das 3,5 Millionen Euro gekostet habe, an einen Bekannten für 1,2 Millionen verscherbelt.

Deswegen ermittele die Staatsanwaltschaft. Ein Sprecher Meyers räumte in einer ersten Stellungnahme die Niederlage ein. Das Urteil werde nun geprüft, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht sei wahrscheinlich.

Schadensersatzklage im Fall Seniorenwohnanlage "Bläsehaus" abgewiesen
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 20.07.2023, Länge: 01:14 Min.]
Schadensersatzklage im Fall Seniorenwohnanlage "Bläsehaus" abgewiesen

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.07.2023 berichtet.


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